Alles über den Partnerschaftsbonus: So profitierst du davon!
10.02.2025



Foto von Jonathan Borba auf Unsplash
Der Partnerschaftsbonus ist ein echter Geheimtipp für Eltern, die Elterngeld beziehen! Durch ihn bekommt ihr nämlich zusätzliche ElterngeldPlus-Monate und könnt so pro Person bis zu 3.600 Euro mehr Elterngeld bekommen. Besonders interessant ist er für Elternpaare, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich aufteilen möchten und nach einer Möglichkeit suchen, Familie und Beruf flexibel zu vereinbaren. Aber auch Alleinerziehende können davon profitieren. Wie genau der Partnerschaftsbonus funktioniert, wer ihn nutzen kann und was es zu beachten gilt, erfährst du in diesem Beitrag.
Partnerschaftsbonus: Was ist das?
Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es Eltern, zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate zu erhalten, wenn sie sich entscheiden, die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufzuteilen. Der Bonus umfasst monatlich also die gleiche Elterngeldhöhe, wie eure regulären ElterngeldPlus-Monate. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich so die Verantwortung für das Kind teilen.
💡 Tipp: Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, wenn sie die Arbeitszeitvorgaben erfüllen!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um den Bonus voll auszuschöpfen und dir pro Person bis zu vier extra ElterngeldPlus-Monate zu sichern - also insgesamt acht Monate für beide Elternteile und somit bis zu 7.200 Euro - gibt es einige wichtige Punkte, die ihr beachten müsst:
Gleichzeitige Inanspruchnahme: Beide Elternteile müssen den Partnerschaftsbonus zur gleichen Zeit beziehen.
Mindestens zwei bis maximal vier Monate: Die Bonusmonate müssen direkt aufeinanderfolgend bezogen werden.
Teilzeitarbeit: Während der Partnerschaftsbonumonate müsst ihr beide zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
Auch für Alleinerziehende: Der Partnerschaftsbonus steht nicht nur Paaren zu, sondern auch Alleinerziehenden, sofern die genannten Arbeitszeitbedingungen erfüllt sind.
Wie wird der Partnerschaftsbonus beantragt?
Im Elterngeldantrag gebt ihr an, wie ihr die Elterngeldmonate für beide Elternteile aufteilen möchtet. Dabei legt ihr fest, wer in welchen Lebensmonaten Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus beziehen soll.
Damit das alles reibungslos klappt, ist eine gute Vorbereitung wichtig, da die Planung der Monate und Arbeitszeiten oft etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Achtet insbesondere auf Folgendes:
Frühzeitige Planung: Macht euch bereits vor der Geburt Gedanken, wann ein guter Zeitpunkt für den Partnerschaftsbonus wäre und ihr beide arbeiten gehen könnt. Vielleicht kann euch euer Umfeld in einer gewissen Zeit bei der Betreuung unterstützen. Überlegt euch auch, wie ihr eure Arbeitszeiten in den Bonusmonaten gestalten möchtet.
Antragstellung: In der Regel beantragt ihr den Partnerschaftsbonus zusammen mit dem regulären Elterngeld - das ist der gleiche Antrag. Falls ihr euch aber erst später für den Bonus entscheiden könnt oder wollt, könnt ihr eurer Elterngeldstelle diese Änderung auch nachträglich mitteilen - und zwar für die zukünftigen Monate, in denen ihr den Bonus noch in Anspruch nehmen möchtet.
Nachweise: Denkt daran, dass ihr Nachweise über eure tatsächlichen Arbeitszeiten erbringen müsst. Hierzu werden meist die monatlichen Gehaltsabrechnungen von der Elterngeldstelle angefordert, um die geleistete Arbeitszeit nachzuprüfen.
Vorteile des Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist eine tolle Ergänzung zum Basiselterngeld und zu ElterngeldPlus. Er ist eine großartige Möglichkeit, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren und die Elternzeit flexibler zu gestalten.
Mehr finanzielle Unterstützung: Ihr kehrt nach eurem Elterngeldbezug nicht einfach in den Beruf zurück, sondern gestaltet den Übergang sanft durch die Bonusmonate. So erhaltet ihr zusätzlich zu eurem Teilzeitgehalt noch Elterngeld, das euch ohne den Bonus sonst nicht zustehen würde.
Partnerschaftliche Aufteilung: Der Bonus ermöglicht es, die Betreuung des Kindes partnerschaftlich zu teilen und gleichzeitig beruflich aktiv zu bleiben. Das stärkt nicht nur für beide die Beziehung zum Kind, sondern auch die Partnerschaft. Eltern begegnen sich in diesen Monaten oft auf einer ganz anderen Augenhöhe und können besser nachvollziehen, was der andere Elternteil alles leistet.
Wiedereinstieg und Karriere: Die Zeit, in der ihr den Partnerschaftsbonus bezieht, bietet eine hervorragende Gelegenheit, mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung langsam wieder in den Job einzutauchen und die Brücke zwischen arbeitsfreier Elternzeit und beruflichem Alltag zu schlagen. Viele nutzen diese Monate auch, um ihr Kind an die Kita oder andere Betreuungsmöglichkeiten einzugewöhnen.
Mehr Flexibilität für Alleinerziehende: Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen und so von zusätzlicher Unterstützung profitieren. Der Bonus lässt sich flexibel an die individuelle Lebenssituation anpassen und ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Elternzeit.
Wenn es für euch möglich ist, solltet ihr den Bonus unbedingt in eure Planung einbeziehen. Er sorgt nicht nur für mehr finanzielle Entlastung, sondern auch für eine gerechtere Aufteilung der Elternzeit und kann euch in dieser wichtigen Lebensphase mehr Flexibilität und Unterstützung bieten.
Herausforderungen und Einschränkungen
Obwohl der Partnerschaftsbonus viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Aspekte, die ihr beachten solltet, damit alles reibungslos klappt. Hier sind die wichtigsten Herausforderungen und Einschränkungen:
Einhaltung der Arbeitszeit: Die vorgeschriebene Arbeitszeit von 24–32 Stunden pro Woche muss genau eingehalten werden. Das klingt einfach, kann aber in bestimmten Berufen oder bei flexiblen Arbeitszeiten eine Herausforderung sein. Besprecht im Voraus mit eurem Arbeitgeber ob und wie ihr diese Teilzeitregelung in eurem Job umzusetzen könnt. (Ganz wichtig: beachtet die 50-Prozent-Regel)
Verbindlichkeit: Es wichtig, dass ihr den vereinbarten Zeitraum und die Arbeitszeiten genau einhaltet. Wenn ihr die Arbeitszeiten nicht wie geplant erfüllt oder den Bonuszeitraum unterbrecht, kann der Bonus möglicherweise entfallen. In diesem Fall droht euch sogar eine Rückzahlung des erhaltenen Elterngeldes. Achtet also darauf, dass ihr eure Planung und Absprachen auch wirklich umsetzen könnt.
Organisation: Eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung erfordert eine gute Organisation und klare Absprachen. Es ist deshalb wichtig, dass ihr schon einige Zeit vor der Geburt, aber auch während ihr den Partnerschaftsbonus bezieht, besprecht, was ihr euch voneinander wünscht und was euch wichtig ist.
Fazit: Kein Geld verschenken!
Der Partnerschaftsbonus ist eine tolle Möglichkeit, Familie und Beruf flexibel zu vereinbaren. Mit der richtigen Planung könnt ihr nicht nur von zusätzlichen Elterngeldmonaten profitieren, sondern auch eure Partnerschaft und Rollenverteilung aktiv gestalten.
Hast du Fragen zum Partnerschaftsbonus oder benötigst Unterstützung bei der Beantragung? Dann ist unsere persönliche Beratung ideal für dich! Gemeinsam finden wir die beste Lösung für dich und deine Familie.
Der Partnerschaftsbonus ist ein echter Geheimtipp für Eltern, die Elterngeld beziehen! Durch ihn bekommt ihr nämlich zusätzliche ElterngeldPlus-Monate und könnt so pro Person bis zu 3.600 Euro mehr Elterngeld bekommen. Besonders interessant ist er für Elternpaare, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich aufteilen möchten und nach einer Möglichkeit suchen, Familie und Beruf flexibel zu vereinbaren. Aber auch Alleinerziehende können davon profitieren. Wie genau der Partnerschaftsbonus funktioniert, wer ihn nutzen kann und was es zu beachten gilt, erfährst du in diesem Beitrag.
Partnerschaftsbonus: Was ist das?
Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es Eltern, zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate zu erhalten, wenn sie sich entscheiden, die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufzuteilen. Der Bonus umfasst monatlich also die gleiche Elterngeldhöhe, wie eure regulären ElterngeldPlus-Monate. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich so die Verantwortung für das Kind teilen.
💡 Tipp: Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen, wenn sie die Arbeitszeitvorgaben erfüllen!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um den Bonus voll auszuschöpfen und dir pro Person bis zu vier extra ElterngeldPlus-Monate zu sichern - also insgesamt acht Monate für beide Elternteile und somit bis zu 7.200 Euro - gibt es einige wichtige Punkte, die ihr beachten müsst:
Gleichzeitige Inanspruchnahme: Beide Elternteile müssen den Partnerschaftsbonus zur gleichen Zeit beziehen.
Mindestens zwei bis maximal vier Monate: Die Bonusmonate müssen direkt aufeinanderfolgend bezogen werden.
Teilzeitarbeit: Während der Partnerschaftsbonumonate müsst ihr beide zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
Auch für Alleinerziehende: Der Partnerschaftsbonus steht nicht nur Paaren zu, sondern auch Alleinerziehenden, sofern die genannten Arbeitszeitbedingungen erfüllt sind.
Wie wird der Partnerschaftsbonus beantragt?
Im Elterngeldantrag gebt ihr an, wie ihr die Elterngeldmonate für beide Elternteile aufteilen möchtet. Dabei legt ihr fest, wer in welchen Lebensmonaten Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus beziehen soll.
Damit das alles reibungslos klappt, ist eine gute Vorbereitung wichtig, da die Planung der Monate und Arbeitszeiten oft etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Achtet insbesondere auf Folgendes:
Frühzeitige Planung: Macht euch bereits vor der Geburt Gedanken, wann ein guter Zeitpunkt für den Partnerschaftsbonus wäre und ihr beide arbeiten gehen könnt. Vielleicht kann euch euer Umfeld in einer gewissen Zeit bei der Betreuung unterstützen. Überlegt euch auch, wie ihr eure Arbeitszeiten in den Bonusmonaten gestalten möchtet.
Antragstellung: In der Regel beantragt ihr den Partnerschaftsbonus zusammen mit dem regulären Elterngeld - das ist der gleiche Antrag. Falls ihr euch aber erst später für den Bonus entscheiden könnt oder wollt, könnt ihr eurer Elterngeldstelle diese Änderung auch nachträglich mitteilen - und zwar für die zukünftigen Monate, in denen ihr den Bonus noch in Anspruch nehmen möchtet.
Nachweise: Denkt daran, dass ihr Nachweise über eure tatsächlichen Arbeitszeiten erbringen müsst. Hierzu werden meist die monatlichen Gehaltsabrechnungen von der Elterngeldstelle angefordert, um die geleistete Arbeitszeit nachzuprüfen.
Vorteile des Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist eine tolle Ergänzung zum Basiselterngeld und zu ElterngeldPlus. Er ist eine großartige Möglichkeit, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren und die Elternzeit flexibler zu gestalten.
Mehr finanzielle Unterstützung: Ihr kehrt nach eurem Elterngeldbezug nicht einfach in den Beruf zurück, sondern gestaltet den Übergang sanft durch die Bonusmonate. So erhaltet ihr zusätzlich zu eurem Teilzeitgehalt noch Elterngeld, das euch ohne den Bonus sonst nicht zustehen würde.
Partnerschaftliche Aufteilung: Der Bonus ermöglicht es, die Betreuung des Kindes partnerschaftlich zu teilen und gleichzeitig beruflich aktiv zu bleiben. Das stärkt nicht nur für beide die Beziehung zum Kind, sondern auch die Partnerschaft. Eltern begegnen sich in diesen Monaten oft auf einer ganz anderen Augenhöhe und können besser nachvollziehen, was der andere Elternteil alles leistet.
Wiedereinstieg und Karriere: Die Zeit, in der ihr den Partnerschaftsbonus bezieht, bietet eine hervorragende Gelegenheit, mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung langsam wieder in den Job einzutauchen und die Brücke zwischen arbeitsfreier Elternzeit und beruflichem Alltag zu schlagen. Viele nutzen diese Monate auch, um ihr Kind an die Kita oder andere Betreuungsmöglichkeiten einzugewöhnen.
Mehr Flexibilität für Alleinerziehende: Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen und so von zusätzlicher Unterstützung profitieren. Der Bonus lässt sich flexibel an die individuelle Lebenssituation anpassen und ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Elternzeit.
Wenn es für euch möglich ist, solltet ihr den Bonus unbedingt in eure Planung einbeziehen. Er sorgt nicht nur für mehr finanzielle Entlastung, sondern auch für eine gerechtere Aufteilung der Elternzeit und kann euch in dieser wichtigen Lebensphase mehr Flexibilität und Unterstützung bieten.
Herausforderungen und Einschränkungen
Obwohl der Partnerschaftsbonus viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Aspekte, die ihr beachten solltet, damit alles reibungslos klappt. Hier sind die wichtigsten Herausforderungen und Einschränkungen:
Einhaltung der Arbeitszeit: Die vorgeschriebene Arbeitszeit von 24–32 Stunden pro Woche muss genau eingehalten werden. Das klingt einfach, kann aber in bestimmten Berufen oder bei flexiblen Arbeitszeiten eine Herausforderung sein. Besprecht im Voraus mit eurem Arbeitgeber ob und wie ihr diese Teilzeitregelung in eurem Job umzusetzen könnt. (Ganz wichtig: beachtet die 50-Prozent-Regel)
Verbindlichkeit: Es wichtig, dass ihr den vereinbarten Zeitraum und die Arbeitszeiten genau einhaltet. Wenn ihr die Arbeitszeiten nicht wie geplant erfüllt oder den Bonuszeitraum unterbrecht, kann der Bonus möglicherweise entfallen. In diesem Fall droht euch sogar eine Rückzahlung des erhaltenen Elterngeldes. Achtet also darauf, dass ihr eure Planung und Absprachen auch wirklich umsetzen könnt.
Organisation: Eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung erfordert eine gute Organisation und klare Absprachen. Es ist deshalb wichtig, dass ihr schon einige Zeit vor der Geburt, aber auch während ihr den Partnerschaftsbonus bezieht, besprecht, was ihr euch voneinander wünscht und was euch wichtig ist.
Fazit: Kein Geld verschenken!
Der Partnerschaftsbonus ist eine tolle Möglichkeit, Familie und Beruf flexibel zu vereinbaren. Mit der richtigen Planung könnt ihr nicht nur von zusätzlichen Elterngeldmonaten profitieren, sondern auch eure Partnerschaft und Rollenverteilung aktiv gestalten.
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