Gewinneinkünfte beim Elterngeld – was zählt rein und was nicht?

18.08.2025

Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash

Wenn du Elterngeld beantragst, wirst du ziemlich früh mit dieser Frage konfrontiert:

„Hatten Sie Gewinneinkünfte?“

Und plötzlich sitzt man da und fragt sich: „Ähm… zählt da jetzt auch mein Online-Shop rein? Oder die 20 € aus meinen Aktiengewinnen?“

Keine Sorge – wir erklären dir hier ganz einfach, was das heißt und wann du „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen solltest.


Gewinneinkünfte – was zählt beim Elterngeld dazu?

„Gewinneinkünfte“ heißt: Du hast Geld nicht aus einem Angestelltenjob bekommen, sondern selbst erwirtschaftet - durch eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit.

Das kann haupt- oder nebenberuflich sein, einmalig oder regelmäßig innerhalb des Kalenderjahres deines Bemessungszeitraums.

Typische Beispiele für Gewinneinkünfte:

  • Einnahmen aus einem eigenen Gewerbe (z. B. Laden, Online-Shop, Foodtruck)

  • Geld aus freiberuflicher Arbeit (z. B. Grafikdesigner, Yogalehrerin, Texter, Fotograf)

  • Einnahmen aus einer Photovoltaik-Anlage, wenn du den Strom verkaufst

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Bauernhof, Hofladen etc.)

  • Auch Verluste zählen - wenn du z. B. in deinem Nebenbusiness mehr ausgegeben als verdient hast

Nicht vergessen: Auch kleine, einmalige Jobs als Selbstständige*r zählen - egal, ob du damit 50 € oder 5.000 € verdient hast.

Liegt dein Gewinn im Bemessungszeitraum jedoch im Durchschnitt unter 35 € pro Monat (also insgesamt unter 420 €), kannst du beantragen, dass diese Einkünfte gar nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall gilt für dich der gleiche Bemessungszeitraum wie bei Angestellten – also die 12 Kalendermonate vor der Geburt. Wichtig ist nur: Die Grenze von 35 € muss sowohl im Jahr vor der Geburt als auch im Geburtsjahr (bis zum Monat der Geburt) eingehalten werden - außer, du hast deinen Bemessungszeitraum verschoben, dann gilt der neue Bemessungszeitraum.


Diese Einnahmen sind beim Elterngeld keine Gewinneinkünfte

Es gibt Einnahmen, die beim Elterngeld nicht als Gewinneinkünfte gelten (und daher nicht den Bemessungszeitraum verändern):

  • Zinsen und Dividenden (z. B. Depot, Aktiengewinne, ETFs, Krypto – das sind „Einkünfte aus Kapitalvermögen“)

  • Mieteinnahmen (Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung)

  • **Minijob-**Verdienst (wird als nicht-selbstständig gezählt)

  • Trinkgelder

  • Steuerfreie Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen

💡 Merke: Gewinneinkünfte sind nur das, was aus einer unternehmerischen oder selbstständigen Tätigkeit kommt - nicht alles, was irgendwie Geld bringt.


Warum die Frage so wichtig ist

Ob du Gewinneinkünfte hattest, entscheidet darüber, welcher Bemessungszeitraum für dein Elterngeld gilt:

  • Kein Gewinn → Es zählen die letzten 12 Monate vor Geburt (wie bei Angestellten)

  • Gewinneinkünfte → Es zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr

    (weil bei Selbstständigen die Einkünfte schwanken können)

Mini-Ausnahme: Wenn deine Gewinneinkünfte im Jahr vor der Geburt unter 35 € pro Monat lagen, kannst du beantragen, dass sie nicht berücksichtigt werden.

👉 Beispiel: Du hattest 300 € einmalig als Freelancer verdient – das sind im Schnitt unter 35 €/Monat – also kannst du trotzdem als „nicht-selbstständig“ zählen.


Beispiele aus dem Alltag

Beispiel 1 – Nebenjob als Yogalehrerin
Lisa arbeitet Vollzeit im Büro und gibt ab und zu Yogakurse gegen Honorar. Das sind Gewinneinkünfte - auch wenn sie nur 200 € im Jahr verdient.

Beispiel 2 – Airbnb-Zimmer vermieten
Tom vermietet sein Gästezimmer über Airbnb. Das sind Mieteinnahmen - keine Gewinneinkünfte für den Elterngeldantrag.

Beispiel 3 – Aktiengewinne
Sara verkauft Aktien mit Gewinn. Das sind Einkünfte aus Kapitalvermögen - also keine Gewinneinkünfte.

Beispiel 4 – Verlust mit Online-Shop
Ben betreibt einen kleinen Etsy-Shop, hat aber im letzten Jahr mehr Kosten als Einnahmen gehabt. Auch Verluste sind Gewinneinkünfte und zählen für den Antrag.


Tipps für den Antrag

  • Halte deinen Einkommensteuerbescheid bereit - der ist der offizielle Nachweis.

  • Wenn der noch nicht da ist: lege die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz bei.

  • Sei ehrlich - selbst kleine Beträge müssen angegeben werden.


Kurz gesagt…

Gewinneinkünfte = alles, was du durch selbstständige Arbeit oder ein eigenes Business verdienst - egal wie klein der Betrag.

Wichtig ist hierbei: Verluste gehören auch dazu, die musst du also ebenfalls mit einrechnen - echt ärgerlich, aber so ist die Regel.

Zinsen, Mieteinnahmen oder Aktiengewinne? → Zählen nicht dazu.

Wenn du Elterngeld beantragst, wirst du ziemlich früh mit dieser Frage konfrontiert:

„Hatten Sie Gewinneinkünfte?“

Und plötzlich sitzt man da und fragt sich: „Ähm… zählt da jetzt auch mein Online-Shop rein? Oder die 20 € aus meinen Aktiengewinnen?“

Keine Sorge – wir erklären dir hier ganz einfach, was das heißt und wann du „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen solltest.


Gewinneinkünfte – was zählt beim Elterngeld dazu?

„Gewinneinkünfte“ heißt: Du hast Geld nicht aus einem Angestelltenjob bekommen, sondern selbst erwirtschaftet - durch eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit.

Das kann haupt- oder nebenberuflich sein, einmalig oder regelmäßig innerhalb des Kalenderjahres deines Bemessungszeitraums.

Typische Beispiele für Gewinneinkünfte:

  • Einnahmen aus einem eigenen Gewerbe (z. B. Laden, Online-Shop, Foodtruck)

  • Geld aus freiberuflicher Arbeit (z. B. Grafikdesigner, Yogalehrerin, Texter, Fotograf)

  • Einnahmen aus einer Photovoltaik-Anlage, wenn du den Strom verkaufst

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Bauernhof, Hofladen etc.)

  • Auch Verluste zählen - wenn du z. B. in deinem Nebenbusiness mehr ausgegeben als verdient hast

Nicht vergessen: Auch kleine, einmalige Jobs als Selbstständige*r zählen - egal, ob du damit 50 € oder 5.000 € verdient hast.

Liegt dein Gewinn im Bemessungszeitraum jedoch im Durchschnitt unter 35 € pro Monat (also insgesamt unter 420 €), kannst du beantragen, dass diese Einkünfte gar nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall gilt für dich der gleiche Bemessungszeitraum wie bei Angestellten – also die 12 Kalendermonate vor der Geburt. Wichtig ist nur: Die Grenze von 35 € muss sowohl im Jahr vor der Geburt als auch im Geburtsjahr (bis zum Monat der Geburt) eingehalten werden - außer, du hast deinen Bemessungszeitraum verschoben, dann gilt der neue Bemessungszeitraum.


Diese Einnahmen sind beim Elterngeld keine Gewinneinkünfte

Es gibt Einnahmen, die beim Elterngeld nicht als Gewinneinkünfte gelten (und daher nicht den Bemessungszeitraum verändern):

  • Zinsen und Dividenden (z. B. Depot, Aktiengewinne, ETFs, Krypto – das sind „Einkünfte aus Kapitalvermögen“)

  • Mieteinnahmen (Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung)

  • **Minijob-**Verdienst (wird als nicht-selbstständig gezählt)

  • Trinkgelder

  • Steuerfreie Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen

💡 Merke: Gewinneinkünfte sind nur das, was aus einer unternehmerischen oder selbstständigen Tätigkeit kommt - nicht alles, was irgendwie Geld bringt.


Warum die Frage so wichtig ist

Ob du Gewinneinkünfte hattest, entscheidet darüber, welcher Bemessungszeitraum für dein Elterngeld gilt:

  • Kein Gewinn → Es zählen die letzten 12 Monate vor Geburt (wie bei Angestellten)

  • Gewinneinkünfte → Es zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr

    (weil bei Selbstständigen die Einkünfte schwanken können)

Mini-Ausnahme: Wenn deine Gewinneinkünfte im Jahr vor der Geburt unter 35 € pro Monat lagen, kannst du beantragen, dass sie nicht berücksichtigt werden.

👉 Beispiel: Du hattest 300 € einmalig als Freelancer verdient – das sind im Schnitt unter 35 €/Monat – also kannst du trotzdem als „nicht-selbstständig“ zählen.


Beispiele aus dem Alltag

Beispiel 1 – Nebenjob als Yogalehrerin
Lisa arbeitet Vollzeit im Büro und gibt ab und zu Yogakurse gegen Honorar. Das sind Gewinneinkünfte - auch wenn sie nur 200 € im Jahr verdient.

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Tom vermietet sein Gästezimmer über Airbnb. Das sind Mieteinnahmen - keine Gewinneinkünfte für den Elterngeldantrag.

Beispiel 3 – Aktiengewinne
Sara verkauft Aktien mit Gewinn. Das sind Einkünfte aus Kapitalvermögen - also keine Gewinneinkünfte.

Beispiel 4 – Verlust mit Online-Shop
Ben betreibt einen kleinen Etsy-Shop, hat aber im letzten Jahr mehr Kosten als Einnahmen gehabt. Auch Verluste sind Gewinneinkünfte und zählen für den Antrag.


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  • Halte deinen Einkommensteuerbescheid bereit - der ist der offizielle Nachweis.

  • Wenn der noch nicht da ist: lege die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz bei.

  • Sei ehrlich - selbst kleine Beträge müssen angegeben werden.


Kurz gesagt…

Gewinneinkünfte = alles, was du durch selbstständige Arbeit oder ein eigenes Business verdienst - egal wie klein der Betrag.

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