Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und die Auswirkungen aufs Elterngeld

22.09.2025

Was Mutterschutz und Mutterschaftsgeld mit Elterngeld zu tun haben
Was Mutterschutz und Mutterschaftsgeld mit Elterngeld zu tun haben
Was Mutterschutz und Mutterschaftsgeld mit Elterngeld zu tun haben

Foto von Hollie Santos auf Unsplash

Eltern werden, ist ein großes Abenteuer – und bringt viele Fragen mit sich. In Deutschland gibt es umfassende Regelungen, um werdende Mütter zu schützen und sie finanziell zu unterstützen. Wir erklären dir alles Wichtige über Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und wie sich diese Leistungen auf das Elterngeld auswirken.


Mutterschutz: Was ist das und welche Rechte haben werdende Mütter?

Der Mutterschutz ist ein gesetzlich geregelter Zeitraum, der schwangere oder stillende Mütter vor und nach der Geburt schützt - sowohl im Job als auch in der Ausbildung.
Ziel ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind zu sichern und finanzielle Einbußen zu verhindern. Die gesetzliche Grundlage bildet das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Schutzfristen

  • Vor der Geburt: Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit dürfen Schwangere nur mit ausdrücklichem Einverständnis arbeiten.

  • Nach der Geburt: Die Schutzfrist endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder einem Kind mit Behinderung verlängert sich die Frist auf 12 Wochen.

Weitere Rechte

  • Kündigungsschutz: Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

  • Arbeitszeitregelungen: Schwangere dürfen keine gefährlichen oder gesundheitsschädigenden Tätigkeiten ausüben. Auch Nachtarbeit ist nur eingeschränkt erlaubt.


Mutterschaftsgeld: Wie viel gibt es und wer hat Anspruch?

Das Mutterschaftsgeld ist die finanzielle Leistung während des Mutterschutzes.
Anspruch darauf haben in der Regel gesetzlich krankenversicherte Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Kein Anspruch auf Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld besteht, wenn du:

  • Adoptivmutter bist – da das Gesetz nur für schwangere und stillende Frauen gilt,

  • Hausfrau bist und kein Arbeitsverhältnis hast,

  • ausschließlich selbstständig arbeitest und nicht als arbeitnehmerähnlich giltst,

  • Organmitglied einer Gesellschaft bist (z. B. Vorstand, Geschäftsführerin), ohne überwiegend beschäftigt zu sein.

Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe richtet sich nach deiner Versicherung:

  • Gesetzlich Versicherte:

    • Du erhältst bis zu 13 Euro pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse.

    • Verdientst du mehr, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz, damit du dein volles Netto weiter erhältst.

  • Privatversicherte oder nicht gesetzlich Versicherte:

    • Du kannst einmalig bis zu 210 Euro beim Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt (BVA) beantragen.


Mutterschaftsgeld beantragen: So geht’s

  1. Bescheinigung holen: Lass dir von deinem Arzt oder deiner Hebamme eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen.

  2. Antrag stellen:

    • Wenn du gesetzlich versichert bist: direkt bei deiner Krankenkasse.

    • Wenn du privat versichert bist: beim Bundesversicherungsamt (BVA).

  3. Frühzeitig einreichen: Am besten 6–7 Wochen vor dem errechneten Termin, damit die Zahlungen pünktlich beginnen.

💡 Tipp: Bewahre alle Unterlagen gut auf – sie werden später auch für den Elterngeldantrag benötigt.


Auswirkungen des Mutterschaftsgeldes aufs Elterngeld

Das Elterngeld ist eine der wichtigsten finanziellen Hilfen für frischgebackene Eltern. Doch Vorsicht: das Mutterschaftsgeld hat einen Einfluss auf deine Elterngeldmonate!

Anrechnung des Mutterschaftsgeldes - einfach erklärt

  • Während der Mutterschutzfrist bekommst du Mutterschaftsgeld statt Elterngeld. Für diese Zeit gibt es also kein zusätzliches Elterngeld.

  • Diese Monate gelten bereits als Basiselterngeld-Monate und werden entsprechend auf deine Gesamtanzahl angerechnet.

  • Nach Ende des Mutterschutzes beginnt der Elterngeldbezug, sofern du es beantragst.

  • Deshalb ist es wichtig, die beiden Leistungen gut aufeinander abzustimmen.

    💡 Mit der formie Elterngeld-App kannst du genau das tun:

    • Du gibst deine Mutterschutzzeiten an,

    • formie berechnet automatisch den richtigen Bemessungszeitraum für dein Elterngeld,

    • und zeigt dir, welches Modell (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) sich am meisten lohnt und in den jeweiligen Monaten möglich ist.

Beispiele zur Veranschaulichung

  • Beispiel 1: Eine Mutter erhält 1.800 Euro monatliches Netto. Während des Mutterschutzes bekommt sie das Mutterschaftsgeld (maximal 390 Euro von der Krankenkasse) und den Arbeitgeberzuschuss (1.410 Euro). Für diese Zeit gibt es kein Elterngeld.

  • Beispiel 2: Verdient die Mutter weniger als 390 Euro monatlich netto, wird ihr gesamtes Gehalt durch das Mutterschaftsgeld abgedeckt. Auch hier gibt es kein Elterngeld während des Mutterschutzes.

Auswirkungen auf Partnermonate

Das Mutterschaftsgeld beeinflusst nicht die Möglichkeit, Partnermonate (zwei zusätzliche Elterngeldmonate, wenn der andere Elternteil auch Elterngeld bezieht) zu nutzen.


Tipps für die optimale Nutzung von Mutterschutz und Elterngeld

  1. Frühzeitig planen: Informiere deinen Arbeitgeber rechtzeitig über die Schwangerschaft und bespreche den Mutterschutz sowie die Elternzeit. Das ist nicht nur wichtig für deine Planung, sondern auch, um dir den zusätzlichen Kündigungsschutz zu sichern!

  2. Anträge vorbereiten: Bereite die Anträge für Mutterschaftsgeld und Elterngeld frühzeitig vor. So hast du genug Zeit zur Planung, um die notwendigen Unterlagen zusammen zu tragen und vermeidest Verzögerungen bei der Einreichung und Bearbeitung.

  3. ElterngeldPlus prüfen: Überlege, ob ElterngeldPlus eine sinnvolle Option für dich ist. Es bietet mehr Flexibilität, wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchtest.

  4. Beratung nutzen: Viele Krankenkassen und Familienberatungsstellen bieten kostenlose Beratung an. Alternativ helfen wir dir auch gerne weiter.


Fazit: Mutterschutz + Mutterschaftsgeld = Sicherheit für dich und dein Baby 💛

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld sind wichtig, um werdende Mütter und ihren Nachwuchs zu schützen und vor und nach der Geburt finanziell abzusichern, damit du dich voll auf dein Kind konzentrieren kannst. Die Auswirkungen auf das Elterngeld sollten bei der Planung unbedingt berücksichtigt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Plane deine Anträge frühzeitig – und nutze Tools wie formie, um dein Elterngeld clever an deine Mutterschutzzeiten anzupassen.

👉 Jetzt Elterngeld berechnen & Antrag digital starten

Eltern werden, ist ein großes Abenteuer – und bringt viele Fragen mit sich. In Deutschland gibt es umfassende Regelungen, um werdende Mütter zu schützen und sie finanziell zu unterstützen. Wir erklären dir alles Wichtige über Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und wie sich diese Leistungen auf das Elterngeld auswirken.


Mutterschutz: Was ist das und welche Rechte haben werdende Mütter?

Der Mutterschutz ist ein gesetzlich geregelter Zeitraum, der schwangere oder stillende Mütter vor und nach der Geburt schützt - sowohl im Job als auch in der Ausbildung.
Ziel ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind zu sichern und finanzielle Einbußen zu verhindern. Die gesetzliche Grundlage bildet das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Schutzfristen

  • Vor der Geburt: Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit dürfen Schwangere nur mit ausdrücklichem Einverständnis arbeiten.

  • Nach der Geburt: Die Schutzfrist endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder einem Kind mit Behinderung verlängert sich die Frist auf 12 Wochen.

Weitere Rechte

  • Kündigungsschutz: Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

  • Arbeitszeitregelungen: Schwangere dürfen keine gefährlichen oder gesundheitsschädigenden Tätigkeiten ausüben. Auch Nachtarbeit ist nur eingeschränkt erlaubt.


Mutterschaftsgeld: Wie viel gibt es und wer hat Anspruch?

Das Mutterschaftsgeld ist die finanzielle Leistung während des Mutterschutzes.
Anspruch darauf haben in der Regel gesetzlich krankenversicherte Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Kein Anspruch auf Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld besteht, wenn du:

  • Adoptivmutter bist – da das Gesetz nur für schwangere und stillende Frauen gilt,

  • Hausfrau bist und kein Arbeitsverhältnis hast,

  • ausschließlich selbstständig arbeitest und nicht als arbeitnehmerähnlich giltst,

  • Organmitglied einer Gesellschaft bist (z. B. Vorstand, Geschäftsführerin), ohne überwiegend beschäftigt zu sein.

Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe richtet sich nach deiner Versicherung:

  • Gesetzlich Versicherte:

    • Du erhältst bis zu 13 Euro pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse.

    • Verdientst du mehr, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz, damit du dein volles Netto weiter erhältst.

  • Privatversicherte oder nicht gesetzlich Versicherte:

    • Du kannst einmalig bis zu 210 Euro beim Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt (BVA) beantragen.


Mutterschaftsgeld beantragen: So geht’s

  1. Bescheinigung holen: Lass dir von deinem Arzt oder deiner Hebamme eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen.

  2. Antrag stellen:

    • Wenn du gesetzlich versichert bist: direkt bei deiner Krankenkasse.

    • Wenn du privat versichert bist: beim Bundesversicherungsamt (BVA).

  3. Frühzeitig einreichen: Am besten 6–7 Wochen vor dem errechneten Termin, damit die Zahlungen pünktlich beginnen.

💡 Tipp: Bewahre alle Unterlagen gut auf – sie werden später auch für den Elterngeldantrag benötigt.


Auswirkungen des Mutterschaftsgeldes aufs Elterngeld

Das Elterngeld ist eine der wichtigsten finanziellen Hilfen für frischgebackene Eltern. Doch Vorsicht: das Mutterschaftsgeld hat einen Einfluss auf deine Elterngeldmonate!

Anrechnung des Mutterschaftsgeldes - einfach erklärt

  • Während der Mutterschutzfrist bekommst du Mutterschaftsgeld statt Elterngeld. Für diese Zeit gibt es also kein zusätzliches Elterngeld.

  • Diese Monate gelten bereits als Basiselterngeld-Monate und werden entsprechend auf deine Gesamtanzahl angerechnet.

  • Nach Ende des Mutterschutzes beginnt der Elterngeldbezug, sofern du es beantragst.

  • Deshalb ist es wichtig, die beiden Leistungen gut aufeinander abzustimmen.

    💡 Mit der formie Elterngeld-App kannst du genau das tun:

    • Du gibst deine Mutterschutzzeiten an,

    • formie berechnet automatisch den richtigen Bemessungszeitraum für dein Elterngeld,

    • und zeigt dir, welches Modell (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) sich am meisten lohnt und in den jeweiligen Monaten möglich ist.

Beispiele zur Veranschaulichung

  • Beispiel 1: Eine Mutter erhält 1.800 Euro monatliches Netto. Während des Mutterschutzes bekommt sie das Mutterschaftsgeld (maximal 390 Euro von der Krankenkasse) und den Arbeitgeberzuschuss (1.410 Euro). Für diese Zeit gibt es kein Elterngeld.

  • Beispiel 2: Verdient die Mutter weniger als 390 Euro monatlich netto, wird ihr gesamtes Gehalt durch das Mutterschaftsgeld abgedeckt. Auch hier gibt es kein Elterngeld während des Mutterschutzes.

Auswirkungen auf Partnermonate

Das Mutterschaftsgeld beeinflusst nicht die Möglichkeit, Partnermonate (zwei zusätzliche Elterngeldmonate, wenn der andere Elternteil auch Elterngeld bezieht) zu nutzen.


Tipps für die optimale Nutzung von Mutterschutz und Elterngeld

  1. Frühzeitig planen: Informiere deinen Arbeitgeber rechtzeitig über die Schwangerschaft und bespreche den Mutterschutz sowie die Elternzeit. Das ist nicht nur wichtig für deine Planung, sondern auch, um dir den zusätzlichen Kündigungsschutz zu sichern!

  2. Anträge vorbereiten: Bereite die Anträge für Mutterschaftsgeld und Elterngeld frühzeitig vor. So hast du genug Zeit zur Planung, um die notwendigen Unterlagen zusammen zu tragen und vermeidest Verzögerungen bei der Einreichung und Bearbeitung.

  3. ElterngeldPlus prüfen: Überlege, ob ElterngeldPlus eine sinnvolle Option für dich ist. Es bietet mehr Flexibilität, wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchtest.

  4. Beratung nutzen: Viele Krankenkassen und Familienberatungsstellen bieten kostenlose Beratung an. Alternativ helfen wir dir auch gerne weiter.


Fazit: Mutterschutz + Mutterschaftsgeld = Sicherheit für dich und dein Baby 💛

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld sind wichtig, um werdende Mütter und ihren Nachwuchs zu schützen und vor und nach der Geburt finanziell abzusichern, damit du dich voll auf dein Kind konzentrieren kannst. Die Auswirkungen auf das Elterngeld sollten bei der Planung unbedingt berücksichtigt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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