So bekommst du mehr Elterngeld: Die besten Tipps zur Optimierung.
27.01.2025



Foto von Alexander Dummer auf Unsplash
Grundlagen: Wie wird das Elterngeld berechnet?
Dein Elterngeldsatz basiert auf deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt deines Kindes. Bei Selbstständigen wird stattdessen der Gewinn aus dem letzten Steuerbescheid (üblicherweise das letzte Kalenderjahr) herangezogen. Den Zeitraum dieser Berechnungsgrundlage nennt man Bemessungszeitraum.
Um deinen Anspruch auf Elterngeld zu berechnen, werden folgende Faktoren berücksichtigt:
Individueller Elterngeldsatz: Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens.
Mindest- und Höchstsatz: Du bekommst mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass du bei einem Nettoeinkommen von mehr als 2.770 Euro immer den Höchstsatz bekommst.
📌 Wichtig: Seit 1. April 2024 haben Alleinerziehende oder Familien mit einem Nettoeinkommen von 200.000 Euro oder mehr pro Jahr keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Geburten ab 1. April 2025 sinkt diese Einkommensgrenze sogar auf 175.000 Euro.
Tipp 1: Bemessungszeitraum optimieren
Da der Bemessungszeitraum die Grundlage für die Berechnung deines Elterngeldes darstellt, ist es wichtig, dass du hier ein möglichst hohes Einkommen hattest, wenn du dir ein hohes Elterngeld wünschst. Vor allem, wenn es sich nicht um dein erstes Kind handelt, gibt es häufig Monate, in denen du weniger verdient hast. Und das Gute ist: diese kannst du - wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen - aus deiner Elterngeldberechnung ausschließen, um so dein Elterngeld zu maximieren.
Du kannst Monate schieben, wenn du weniger verdient hast, weil du im Mutterschutz, aufgrund der Schwangerschaft längere Zeit krank oder im Wehr- oder Zivildienst warst oder Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten eines anderen Kindes bezogen hast.
Selbstständige können sogar nicht nur einzelne Monate, sondern ganze Kalenderjahre aus der Berechnung ausschließen.
Tipp 2: Steuerklassenwechsel rechtzeitig planen
Ein Wechsel der Steuerklasse kann deinen Nettolohn und damit die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld erhöhen. Das ist besonders für verheiratete Paare interessant.
Das Elternteil, das hauptsächlich Elterngeld beziehen wird, sollte die Steuerklasse wählen, in der sie das höhere Nettoeinkommen hat. In der Regel ist das Steuerklasse 3. Das könnt ihr euch genau ausrechnen lassen, zum Beispiel von einem Steuerberater oder dem Arbeitgeber.
📌 Wichtig: Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen, da sonst die neuen Steuerklassen nicht mehr in die Berechnung einfließen.
Tipp 3: Einmalzahlungen geschickt timen
Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum werden nicht in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen. Das sind zum Beispiel Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere Boni.
Aber hier kommt jetzt ein echter Geheimtipp: Erwartest du solche Einmalzahlungen, dann sprich mit deinem Arbeitgeber, ob er sie dir stattdessen monatlich auszahlen kann. Dadurch läufst du nicht Gefahr, dass eine hohe Auszahlung ggf. nicht in deine Bemessungsgrundlage mit einfließt, weil du sie auf mehrere Monate verteilt hast. So kann dein Elterngeld am Ende deutlich höher ausfallen!
📌 Wichtig: Steuerfreie Schichtzulagen - auch, wenn sie monatlich ausgezahlt werden - können nicht in der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.
Tipp 4: Gewinne als Selbstständige optimieren
Für Selbstständige wird das Elterngeld auf Basis des Gewinns aus dem letzten Steuerbescheid - üblicherweise das letzte abgeschlossene Kalenderjahr - berechnet. Wenn du also planst, schwanger zu werden, überprüfe welche Kosten du optimieren kannst, damit diese nicht unnötig deinen Gewinn schmälern. Vielleicht zahlst du für eine Software, die du gar nicht mehr nutzt oder hast bei deiner aktuellen Geschäftsbank hohe Kontoführungsgebühren und kannst mit einem Wechsel bares Geld sparen. Jede Einsparung wirkt sich positiv auf dein Elterngeld aus!
📌 Wichtig: Achte darauf, dass dein Steuerbescheid rechtzeitig vorliegt, um Verzögerungen bei der Berechnung des Elterngeldes zu vermeiden.
Tipp 5: Teilzeitarbeit und ElterngeldPlus clever nutzen
Für Eltern, die keine lange Karrierepause einlegen möchten oder auf einen Zuverdienst angewiesen sind, ist ElterngeldPlus die ideale Wahl. Wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchtest, erhältst du für einen längeren Zeitraum die Hälfte des Basiselterngeldes.
Dabei gilt die sogenannte 50-Prozent-Regel: Dein Netto-Zuverdienst nach der Geburt darf höchstens halb so hoch sein wie dein Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum. Hast du vor der Geburt 2.770 Euro netto oder mehr verdient, kannst du nach der Geburt bis zu 1.385 Euro netto dazuverdienen.
Beachte außerdem, dass du maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Allerdings ist diese Stundenanzahl durch die 50-Prozent-Regel oft schwierig zu erreichen. Verdient man mehr, muss das Elterngeld zurückgezahlt werden.
Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten - und das für mindestens zwei bis vier Monate - können ihr euch zusätzlich den Partnerschaftsbonus sichern. Dieser entspricht bis zu vier weiteren ElterngeldPlus-Monaten - pro Elternteil! Das Beste: Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen.
📌 Wichtig: Diese Einkommens- und Wochenstundengrenzen solltest du unbedingt einhalten, um eine Rückzahlung zu viel bezogenen Elterngeldes zu vermeiden.
Tipp 6: Elternzeit optimal planen
Elternzeit beeinflusst nicht direkt die Höhe des Elterngeldes, aber eine geschickte Planung kann dir finanzielle Vorteile verschaffen. Eine sehr beliebte Elternzeitdauer sind zwei Jahre. Viele Eltern denken, dass es perfekt passt, die 12 Monate Basiselterngeld in 24 ElterngeldPlus-Monate umzuwandeln.
📌 Doch Vorsicht: Die Mutterschutzzeit, in der in der Regel 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bezogen wird, zählt bereits als Basiselterngeld-Monate.
Das bedeutet, dass dir nur noch 10 Monate Basiselterngeld zur Verfügung stehen, die du auf 20 Monate ElterngeldPlus strecken kannst. Zusammen mit dem Mutterschaftsgeld, würdest du dann insgesamt 22 Monate Elterngeld beziehen. Bei einer Elternzeit von 24 Monaten hättest du in diesem Fall also zwei Monate lang keine finanzielle Unterstützung durch das Elterngeld.
💡 Bonus-Tipp: Nutzt den Partnerschaftsbonus, um euch jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate zu sichern und damit länger von einer finanziellen Unterstützung zu profitieren. Das ist übrigens auch für Alleinerziehende möglich!
Tipp 7: Zusätzliche Leistungen nutzen
Neben dem Elterngeld gibt es weitere finanzielle Unterstützungen für Familien und Alleinerziehende, die du in Anspruch nehmen kannst:
Geschwisterbonus: Wenn du schon ein oder mehrere Kinder hast, kannst du möglicherweise vom Geschwisterbonus profitieren. Hier erhältst du 10% mehr Elterngeld pro Monat, mindestens aber 75 Euro monatlich.
Kindergeld: 255 Euro monatlich pro Kind.
Kinderzuschlag: Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich bis zu 297 Euro pro Monat.
Steuerliche Vorteile: Kinderfreibeträge (insgesamt 6.384 Euro ab 2025) und erhöhte Werbungskosten können deine Steuerlast senken.
Fazit: Deine Strategie für mehr Elterngeld
Mit der richtigen Vorbereitung und einer gezielten Planung kannst du dein Elterngeld deutlich erhöhen. Wenn du weitere Fragen hast oder eine individuelle Beratung möchtest, sind wir jederzeit für dich da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für dich! 👉 Jetzt Beratung buchen
Grundlagen: Wie wird das Elterngeld berechnet?
Dein Elterngeldsatz basiert auf deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt deines Kindes. Bei Selbstständigen wird stattdessen der Gewinn aus dem letzten Steuerbescheid (üblicherweise das letzte Kalenderjahr) herangezogen. Den Zeitraum dieser Berechnungsgrundlage nennt man Bemessungszeitraum.
Um deinen Anspruch auf Elterngeld zu berechnen, werden folgende Faktoren berücksichtigt:
Individueller Elterngeldsatz: Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens.
Mindest- und Höchstsatz: Du bekommst mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass du bei einem Nettoeinkommen von mehr als 2.770 Euro immer den Höchstsatz bekommst.
📌 Wichtig: Seit 1. April 2024 haben Alleinerziehende oder Familien mit einem Nettoeinkommen von 200.000 Euro oder mehr pro Jahr keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Geburten ab 1. April 2025 sinkt diese Einkommensgrenze sogar auf 175.000 Euro.
Tipp 1: Bemessungszeitraum optimieren
Da der Bemessungszeitraum die Grundlage für die Berechnung deines Elterngeldes darstellt, ist es wichtig, dass du hier ein möglichst hohes Einkommen hattest, wenn du dir ein hohes Elterngeld wünschst. Vor allem, wenn es sich nicht um dein erstes Kind handelt, gibt es häufig Monate, in denen du weniger verdient hast. Und das Gute ist: diese kannst du - wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen - aus deiner Elterngeldberechnung ausschließen, um so dein Elterngeld zu maximieren.
Du kannst Monate schieben, wenn du weniger verdient hast, weil du im Mutterschutz, aufgrund der Schwangerschaft längere Zeit krank oder im Wehr- oder Zivildienst warst oder Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten eines anderen Kindes bezogen hast.
Selbstständige können sogar nicht nur einzelne Monate, sondern ganze Kalenderjahre aus der Berechnung ausschließen.
Tipp 2: Steuerklassenwechsel rechtzeitig planen
Ein Wechsel der Steuerklasse kann deinen Nettolohn und damit die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld erhöhen. Das ist besonders für verheiratete Paare interessant.
Das Elternteil, das hauptsächlich Elterngeld beziehen wird, sollte die Steuerklasse wählen, in der sie das höhere Nettoeinkommen hat. In der Regel ist das Steuerklasse 3. Das könnt ihr euch genau ausrechnen lassen, zum Beispiel von einem Steuerberater oder dem Arbeitgeber.
📌 Wichtig: Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor der Geburt erfolgen, da sonst die neuen Steuerklassen nicht mehr in die Berechnung einfließen.
Tipp 3: Einmalzahlungen geschickt timen
Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum werden nicht in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen. Das sind zum Beispiel Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere Boni.
Aber hier kommt jetzt ein echter Geheimtipp: Erwartest du solche Einmalzahlungen, dann sprich mit deinem Arbeitgeber, ob er sie dir stattdessen monatlich auszahlen kann. Dadurch läufst du nicht Gefahr, dass eine hohe Auszahlung ggf. nicht in deine Bemessungsgrundlage mit einfließt, weil du sie auf mehrere Monate verteilt hast. So kann dein Elterngeld am Ende deutlich höher ausfallen!
📌 Wichtig: Steuerfreie Schichtzulagen - auch, wenn sie monatlich ausgezahlt werden - können nicht in der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.
Tipp 4: Gewinne als Selbstständige optimieren
Für Selbstständige wird das Elterngeld auf Basis des Gewinns aus dem letzten Steuerbescheid - üblicherweise das letzte abgeschlossene Kalenderjahr - berechnet. Wenn du also planst, schwanger zu werden, überprüfe welche Kosten du optimieren kannst, damit diese nicht unnötig deinen Gewinn schmälern. Vielleicht zahlst du für eine Software, die du gar nicht mehr nutzt oder hast bei deiner aktuellen Geschäftsbank hohe Kontoführungsgebühren und kannst mit einem Wechsel bares Geld sparen. Jede Einsparung wirkt sich positiv auf dein Elterngeld aus!
📌 Wichtig: Achte darauf, dass dein Steuerbescheid rechtzeitig vorliegt, um Verzögerungen bei der Berechnung des Elterngeldes zu vermeiden.
Tipp 5: Teilzeitarbeit und ElterngeldPlus clever nutzen
Für Eltern, die keine lange Karrierepause einlegen möchten oder auf einen Zuverdienst angewiesen sind, ist ElterngeldPlus die ideale Wahl. Wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchtest, erhältst du für einen längeren Zeitraum die Hälfte des Basiselterngeldes.
Dabei gilt die sogenannte 50-Prozent-Regel: Dein Netto-Zuverdienst nach der Geburt darf höchstens halb so hoch sein wie dein Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum. Hast du vor der Geburt 2.770 Euro netto oder mehr verdient, kannst du nach der Geburt bis zu 1.385 Euro netto dazuverdienen.
Beachte außerdem, dass du maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Allerdings ist diese Stundenanzahl durch die 50-Prozent-Regel oft schwierig zu erreichen. Verdient man mehr, muss das Elterngeld zurückgezahlt werden.
Wenn beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten - und das für mindestens zwei bis vier Monate - können ihr euch zusätzlich den Partnerschaftsbonus sichern. Dieser entspricht bis zu vier weiteren ElterngeldPlus-Monaten - pro Elternteil! Das Beste: Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen.
📌 Wichtig: Diese Einkommens- und Wochenstundengrenzen solltest du unbedingt einhalten, um eine Rückzahlung zu viel bezogenen Elterngeldes zu vermeiden.
Tipp 6: Elternzeit optimal planen
Elternzeit beeinflusst nicht direkt die Höhe des Elterngeldes, aber eine geschickte Planung kann dir finanzielle Vorteile verschaffen. Eine sehr beliebte Elternzeitdauer sind zwei Jahre. Viele Eltern denken, dass es perfekt passt, die 12 Monate Basiselterngeld in 24 ElterngeldPlus-Monate umzuwandeln.
📌 Doch Vorsicht: Die Mutterschutzzeit, in der in der Regel 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld bezogen wird, zählt bereits als Basiselterngeld-Monate.
Das bedeutet, dass dir nur noch 10 Monate Basiselterngeld zur Verfügung stehen, die du auf 20 Monate ElterngeldPlus strecken kannst. Zusammen mit dem Mutterschaftsgeld, würdest du dann insgesamt 22 Monate Elterngeld beziehen. Bei einer Elternzeit von 24 Monaten hättest du in diesem Fall also zwei Monate lang keine finanzielle Unterstützung durch das Elterngeld.
💡 Bonus-Tipp: Nutzt den Partnerschaftsbonus, um euch jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate zu sichern und damit länger von einer finanziellen Unterstützung zu profitieren. Das ist übrigens auch für Alleinerziehende möglich!
Tipp 7: Zusätzliche Leistungen nutzen
Neben dem Elterngeld gibt es weitere finanzielle Unterstützungen für Familien und Alleinerziehende, die du in Anspruch nehmen kannst:
Geschwisterbonus: Wenn du schon ein oder mehrere Kinder hast, kannst du möglicherweise vom Geschwisterbonus profitieren. Hier erhältst du 10% mehr Elterngeld pro Monat, mindestens aber 75 Euro monatlich.
Kindergeld: 255 Euro monatlich pro Kind.
Kinderzuschlag: Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich bis zu 297 Euro pro Monat.
Steuerliche Vorteile: Kinderfreibeträge (insgesamt 6.384 Euro ab 2025) und erhöhte Werbungskosten können deine Steuerlast senken.
Fazit: Deine Strategie für mehr Elterngeld
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