Adoption
Wenn du ein Kind adoptierst (auch ein Stiefkind), hast du ab dem Tag der Haushaltsaufnahme Anspruch auf Elterngeld.
👉 Für das Elterngeld gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei leiblichen Eltern: Wohnsitz in Deutschland, Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, Einhaltung der Einkommensgrenzen.