Einkommensgrenze
Ein Anspruchskriterium für Elterngeld ist, dass man mit dem Haushaltseinkommen (zu versteuerndes Einkommen beider Elternteile) nicht über der Obergrenze liegt.
Die Obergrenze des zu versteuernden Einkommens in Bezug auf Elterngeld liegt für Geburten seit dem 01. April 2025 bei 175.000 €. Davor lag sie (seit dem 01. April 2024) bei 200.000 €. Liegt ihr drüber, gibt’s leider kein Elterngeld.
Das zu versteuernde Einkommen ist in deinem Steuerbescheid oder in deiner Einkommensteuererklärung zu finden. Falls du unsicher bist, kannst du es auch anhand deiner Lohnabrechnungen grob schätzen.
📌 Wichtig: Es ist in der Regel nicht einfach dein Brutto- oder Nettogehalt.