Steuerklassen
Von deinem Bruttogehalt behält dein Arbeitgeber jeden Monat die Lohnsteuer ein. Wie hoch sie ausfällt, hängt von deiner Steuerklasse ab, und die richtet sich vor allem nach Familienstand und Kindern. Was nach allen Abzügen übrig bleibt, ist dein Nettogehalt.
Es gibt sechs Steuerklassen:
Steuerklasse I: für Ledige, Geschiedene und dauerhaft getrennt Lebende sowie für Verwitwete (nach dem Trauerjahr) ohne Kinder.
Steuerklasse II: für Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist. Sie profitieren von einem zusätzlichen Entlastungsbetrag.
Steuerklasse III: für Verheiratete, bei denen nur eine Person arbeitet oder eine Person deutlich mehr verdient (mehr als etwa 60 % des gemeinsamen Einkommens). Hier sind die monatlichen Abzüge am geringsten, also bleibt mehr Netto übrig.
Steuerklasse IV: der Standard für Verheiratete mit ungefähr gleichem Einkommen. Beide sind automatisch in dieser Klasse, wenn kein Antrag gestellt wird, und jeder wird einzeln besteuert.
Sonderform IV mit Faktor: Sie gleicht Unterschiede im Einkommen besser aus und beugt hohen Steuernachzahlungen vor.
Steuerklasse V: das Gegenstück zur III für die Person, die deutlich weniger verdient. Die monatlichen Abzüge sind hier sehr hoch, also bleibt weniger Netto übrig.
Steuerklasse VI: für einen Zweit- oder Nebenjob, wenn du bereits einen Hauptjob hast. Es werden keine Freibeträge berücksichtigt, deshalb sind die Abzüge hier am höchsten.
Gut zu wissen: Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Steuer monatlich abgezogen wird, sie ist eine Art Vorauszahlung. Die Gesamthöhe deiner Steuern im Jahr ändert sich dadurch meist nicht. Zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge werden erst mit der Steuererklärung ausgeglichen.
Für das Elterngeld sind vor allem die Klassen I, III, IV und V relevant, da sie das Netto und damit die Berechnungsgrundlage beeinflussen. Prüfe daher rechtzeitig, ob sich ein Steuerklassenwechsel vor der Geburt lohnt.




