Teilzeit in Elternzeit
Während des Elterngeldbezugs darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – egal ob angestellt, selbstständig oder im Minijob.
👉 Mit Basiselterngeld lohnt sich Teilzeit oft weniger, weil das Elterngeld entsprechend gekürzt wird.
👉 Mit ElterngeldPlus kannst du trotz Teilzeit fast an dein früheres Einkommen herankommen – und bekommst es dafür doppelt so lange.
👉 Verdienst oder arbeitest du mehr als erlaubt, verlierst du für diesen Monat den Anspruch auf Elterngeld.
👉 Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes führt eine Unterbrechung sogar dazu, dass dein Anspruch dauerhaft endet.
💡 Beispiel: Lag dein Elterngeld-Netto vor der Geburt bei 2.200 €, darfst du bis zu 1.100 € dazuverdienen. Alles darüber wird angerechnet – auch wenn du die 32-Stunden-Grenze einhältst.