Arbeiten während des Elterngeldbezugs – Regeln, Grenzen & Tipps
08.09.2025



Foto von Vardan Papikyan auf Unsplash
Viele Eltern fragen sich: „Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten – und wenn ja, wie viel?“
Die kurze Antwort: Ja, arbeiten und Elterngeld beziehen geht, aber es gibt klare Regeln, die du kennen solltest, damit dein Elterngeld nicht unnötig gekürzt wird.
Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja – solange du Teilzeit arbeitest.
Die Grundregel lautet:
Maximal 32 Stunden pro Woche (im Monatsdurchschnitt)
Kein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen (siehe nächster Abschnitt)
Egal ob angestellt, selbstständig oder im Minijob: Arbeitest oder verdienst du mehr als erlaubt, verlierst du für den betroffenen Monat den Anspruch auf Elterngeld. Passiert das ab dem 15. Lebensmonat, endet dein Anspruch sogar komplett – auch für die Monate, die du eigentlich noch geplant hattest, da dieser Monat als Unterbrechung zählt und Unterbrechungen ab dem 15. Lebensmonat nicht mehr erlaubt sind.
Hinzuverdienstgrenzen
Seit 2024 gilt zusätzlich zur Stunden-Obergrenze auch eine Verdienstgrenze:
💶 Max. 50 % deines vorherigen Elterngeld-Nettos *
📊 Oder höchstens 1.385 € (falls dein 50%-Wert darüber liegt)
💡Beispiel
Wenn dein Elterngeld-Netto vor der Geburt 2.200 € betrug, darfst du bis zu 1.100 € hinzuverdienen. Verdienst du mehr, wird es mit deinem Elterngeld verrechnet – auch wenn du die 32-Stunden-Grenze einhältst.
* Wichtig zu wissen: Das Elterngeld-Netto ist nicht dasselbe wie dein normales Netto auf der Gehaltsabrechnung! Es wird nach speziellen Vorgaben berechnet, bei denen z. B. bestimmte Abzüge pauschalisiert werden (Steuern, Sozialabgaben usw.). Es kann sogar vorkommen, dass das Elterngeld-Netto etwas höher als dein normales Netto ist - gut für dich!
Wie wird Einkommen auf das Elterngeld angerechnet?
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt.
Verdienst du währenddessen etwas dazu, wird es anteilig angerechnet.
Rechenbeispiel für Basiselterngeld
Vollzeiteinkommen vor der Geburt: 2.500 € Netto
Anspruch auf Elterngeld (65 %): 1625 €
Teilzeiteinkommen nach der Geburt: 1.500 € Netto
➡️ Durch die Anrechnung bleiben nur ca. 125 € Elterngeld übrig (= 1.625 € - 1.500 €)
Insgesamt würden dir also 1.500 € Teilzeit plus 125 € Basiselterngeld zur Verfügung stehen, das sind 1.625 € pro Monat, in denen du arbeitest.
Rechenbeispiel für ElterngeldPlus
Bei ElterngeldPlus mit Teilzeiteinkommen, ist die Berechnung etwas anders, da die Teilzeit nicht direkt angerechnet wird.
Zunächst berechnet man das Basiseltengeld auf Basis der Einkommensdifferenz:
Vollzeiteinkommen vor der Geburt: 2.500 € Netto
Teilzeiteinkommen nach der Geburt: 1.500 € Netto
Einkommensdifferenz: 2500 - 1500 = 1000 €
Hiervon wird das Basiselterngeld berechnet: 1000 € * 0,67 = 670 € (dieses Mal beträgt der Prozentsatz 67 %, da es bei der Elterngeldberechnung eine Staffelung abhängig vom Elterngeld-Netto gibt, mehr dazu findest du hier.)
Im zweiten Schritt berechnet man den sog. Deckelungsbetrag, der die maximalhöhe des ElterngeldPlus mit Teilzeit darstellt. Liegt dieser jedoch über dem zuvor berechneten Basiselterngeld, dann bekommt man den Basiselterngeldbetrag.
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt: 1.625 € (2.500 * 0,65)
Die Hälfte des Basiselterngeldes = der Deckelungsbetrag: 812,50 € (= 1.625 / 2)
Da der Deckelungsbetrag größer ist als das zuvor berechnete Basiselterngeld: 812, 50 € > 670 €
➡️ liegt das ElterngeldPlus in den Monaten mit Teilzeiteinkommen bei: 670 €
Insgesamt würden dir also 1.500 € Teilzeit plus 670 € ElterngeldPlus zur Verfügung stehen, das sind 2.170 € pro Monat, in denen du arbeitest.
An diesem Beispiel kannst du sehr gut erkennen, dass ElterngeldPlus in Kombination in der Regel viel lohnenswerter ist, denn bei Basiselterngeld würden dir mit Teilzeiteinkommen insgesamt 1.625 € zur Verfügung stehen und bei ElterngeldPlus ganze 2.170 €, das ist ein Unterschied von 545 €. 😱
Das hat dich noch nicht überzeugt? Kein Problem, im Beispiel steht dir so viel Elterngeld zu, wenn man es über die ganze Laufzeit sieht*:
Basiselterngeld (12 Monate):
nur Basiselterngeld: 125 € * 12 = 1.500 €
Basiselterngeld + Teilzeiteinkommen: 1.625 € * 12 = 19.500 €
ElterngeldPlus (24 Monate):
nur ElterngeldPlus: 670 € * 24 = 16.080 €
ElterngeldPlus + Teilzeiteinkommen: 2170 * 24 = 52.080 €
*In der Annahme, du würdest jeden Monat 1.500 € in Teilzeit verdienen.
💡 Fazit: Mit Basiselterngeld ist Teilzeit oft wenig attraktiv. Mit ElterngeldPlus dagegen kannst du bei Teilzeit fast an dein vorheriges Einkommen herankommen – und profitierst zusätzlich von einer längeren Laufzeit.
Achtung für Selbstständige
Gewinne zählen wie Gehälter als Einkommen und werden angerechnet
Schwankende Einnahmen können zu Rückzahlungen führen
Saubere Buchführung und frühzeitige Planung sind Pflicht
Elterngeld ohne Elternzeit – geht das?
Ja! Du kannst Elterngeld beziehen, ohne offiziell in Elternzeit zu sein.
👉 Wichtig zu wissen: Mit Elternzeit genießt du einen besonderen Kündigungsschutz. Wer Elterngeld ohne Elternzeit bezieht, verzichtet also auf diesen Schutz – und das kann gerade dann entscheidend sein, wenn du weniger oder gar nicht arbeiten möchtest.
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus – der große Unterschied
Basiselterngeld
Höherer Monatsbetrag, aber kürzere Bezugsdauer (max. 12 bzw. 14 Monate mit Partnermonaten)
Jeder Euro, den du nach der Geburt verdienst, wird angerechnet → dein Elterngeld sinkt
ElterngeldPlus
Wurde extra eingeführt, um Arbeiten in Teilzeit zu erleichtern
Aus 1 Basiselterngeld-Monat werden 2 ElterngeldPlus-Monate
Monatlicher Betrag halb so hoch, dafür doppelte Bezugsdauer
Besonders attraktiv, wenn du schon früh in Teilzeit arbeiten möchtest
Anders als beim Basiselterngeld wird dein Teilzeitverdienst nicht direkt gegengerechnet, sondern es gibt einen gewissen Spielraum durch die 50-Prozent-Hinzuverdienst-Regel
Stunden- und Einkommensgrenzen gelten trotzdem (max. 32 Std./Woche & max. 50 % Elterngeld-Netto bzw. 1.385 €)
💡 Kurz gesagt: ElterngeldPlus ist die bessere Wahl, wenn du während des Elterngeldbezugs arbeiten möchtest.
Partnerschaftsbonus – wichtig, wenn beide arbeiten wollen
Der Partnerschaftsbonus ist ein Extra-Baustein, mit dem ihr als Eltern zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bekommt, wenn ihr beide gleichzeitig in Teilzeit arbeitet.
Voraussetzungen:
Beide arbeiten mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche gleichzeitig
Dauer: 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus
Alle Stunden- und Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden
💡 Besonders interessant für Paare, die sich gleichberechtigt um die Kinder kümmern und trotzdem im Job bleiben wollen. Übrigens: auch sehr praktisch bei der Einführung deines Kindes in die Kita bzw. den Kindergarten, so könnt ihr euch gut abwechseln.
📌 Tipp: Nicht vom Namen abschrecken lassen - auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen!
Checkliste: Das musst du beachten
⏱ Max. 32 Stunden pro Woche arbeiten
💶 Max. 50 % Elterngeld-Netto bzw. max. 1.385 € hinzuverdienen
📅 Basiselterngeld = kürzer & höher, ElterngeldPlus = länger & niedriger
💞 Mit dem Partnerschaftsbonus bis zu 7.200 € mehr Elterngeld bekommen
🗂️ Verdienstnachweise immer bereithalten
📊 Mit einem Elterngeldrechner (z. B. in der formie Elterngeld-App) vorab planen
Fazit
Arbeiten während des Elterngeldbezugs ist nicht nur erlaubt, sondern mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sogar vorgesehen - so kannst du flexibel in Teilzeit starten, ohne dass du deinen Elterngeldanspruch völlig verlierst.
Mit einer guten Planung und den richtigen Kombinationen aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und eventuell dem Partnerschaftsbonus holst du das Maximum aus deinem Elterngeld heraus.
📲 Extra-Tipp: Mit der formie Elterngeld-App kannst du dein Elterngeld ganz einfach planen, optimal kombinieren und erhältst deinen vollständig ausgefüllten Elterngeldantrag ganz einfach in der App oder bequem nach Hause in deinen Briefkasten.
Viele Eltern fragen sich: „Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten – und wenn ja, wie viel?“
Die kurze Antwort: Ja, arbeiten und Elterngeld beziehen geht, aber es gibt klare Regeln, die du kennen solltest, damit dein Elterngeld nicht unnötig gekürzt wird.
Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja – solange du Teilzeit arbeitest.
Die Grundregel lautet:
Maximal 32 Stunden pro Woche (im Monatsdurchschnitt)
Kein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen (siehe nächster Abschnitt)
Egal ob angestellt, selbstständig oder im Minijob: Arbeitest oder verdienst du mehr als erlaubt, verlierst du für den betroffenen Monat den Anspruch auf Elterngeld. Passiert das ab dem 15. Lebensmonat, endet dein Anspruch sogar komplett – auch für die Monate, die du eigentlich noch geplant hattest, da dieser Monat als Unterbrechung zählt und Unterbrechungen ab dem 15. Lebensmonat nicht mehr erlaubt sind.
Hinzuverdienstgrenzen
Seit 2024 gilt zusätzlich zur Stunden-Obergrenze auch eine Verdienstgrenze:
💶 Max. 50 % deines vorherigen Elterngeld-Nettos *
📊 Oder höchstens 1.385 € (falls dein 50%-Wert darüber liegt)
💡Beispiel
Wenn dein Elterngeld-Netto vor der Geburt 2.200 € betrug, darfst du bis zu 1.100 € hinzuverdienen. Verdienst du mehr, wird es mit deinem Elterngeld verrechnet – auch wenn du die 32-Stunden-Grenze einhältst.
* Wichtig zu wissen: Das Elterngeld-Netto ist nicht dasselbe wie dein normales Netto auf der Gehaltsabrechnung! Es wird nach speziellen Vorgaben berechnet, bei denen z. B. bestimmte Abzüge pauschalisiert werden (Steuern, Sozialabgaben usw.). Es kann sogar vorkommen, dass das Elterngeld-Netto etwas höher als dein normales Netto ist - gut für dich!
Wie wird Einkommen auf das Elterngeld angerechnet?
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt.
Verdienst du währenddessen etwas dazu, wird es anteilig angerechnet.
Rechenbeispiel für Basiselterngeld
Vollzeiteinkommen vor der Geburt: 2.500 € Netto
Anspruch auf Elterngeld (65 %): 1625 €
Teilzeiteinkommen nach der Geburt: 1.500 € Netto
➡️ Durch die Anrechnung bleiben nur ca. 125 € Elterngeld übrig (= 1.625 € - 1.500 €)
Insgesamt würden dir also 1.500 € Teilzeit plus 125 € Basiselterngeld zur Verfügung stehen, das sind 1.625 € pro Monat, in denen du arbeitest.
Rechenbeispiel für ElterngeldPlus
Bei ElterngeldPlus mit Teilzeiteinkommen, ist die Berechnung etwas anders, da die Teilzeit nicht direkt angerechnet wird.
Zunächst berechnet man das Basiseltengeld auf Basis der Einkommensdifferenz:
Vollzeiteinkommen vor der Geburt: 2.500 € Netto
Teilzeiteinkommen nach der Geburt: 1.500 € Netto
Einkommensdifferenz: 2500 - 1500 = 1000 €
Hiervon wird das Basiselterngeld berechnet: 1000 € * 0,67 = 670 € (dieses Mal beträgt der Prozentsatz 67 %, da es bei der Elterngeldberechnung eine Staffelung abhängig vom Elterngeld-Netto gibt, mehr dazu findest du hier.)
Im zweiten Schritt berechnet man den sog. Deckelungsbetrag, der die maximalhöhe des ElterngeldPlus mit Teilzeit darstellt. Liegt dieser jedoch über dem zuvor berechneten Basiselterngeld, dann bekommt man den Basiselterngeldbetrag.
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt: 1.625 € (2.500 * 0,65)
Die Hälfte des Basiselterngeldes = der Deckelungsbetrag: 812,50 € (= 1.625 / 2)
Da der Deckelungsbetrag größer ist als das zuvor berechnete Basiselterngeld: 812, 50 € > 670 €
➡️ liegt das ElterngeldPlus in den Monaten mit Teilzeiteinkommen bei: 670 €
Insgesamt würden dir also 1.500 € Teilzeit plus 670 € ElterngeldPlus zur Verfügung stehen, das sind 2.170 € pro Monat, in denen du arbeitest.
An diesem Beispiel kannst du sehr gut erkennen, dass ElterngeldPlus in Kombination in der Regel viel lohnenswerter ist, denn bei Basiselterngeld würden dir mit Teilzeiteinkommen insgesamt 1.625 € zur Verfügung stehen und bei ElterngeldPlus ganze 2.170 €, das ist ein Unterschied von 545 €. 😱
Das hat dich noch nicht überzeugt? Kein Problem, im Beispiel steht dir so viel Elterngeld zu, wenn man es über die ganze Laufzeit sieht*:
Basiselterngeld (12 Monate):
nur Basiselterngeld: 125 € * 12 = 1.500 €
Basiselterngeld + Teilzeiteinkommen: 1.625 € * 12 = 19.500 €
ElterngeldPlus (24 Monate):
nur ElterngeldPlus: 670 € * 24 = 16.080 €
ElterngeldPlus + Teilzeiteinkommen: 2170 * 24 = 52.080 €
*In der Annahme, du würdest jeden Monat 1.500 € in Teilzeit verdienen.
💡 Fazit: Mit Basiselterngeld ist Teilzeit oft wenig attraktiv. Mit ElterngeldPlus dagegen kannst du bei Teilzeit fast an dein vorheriges Einkommen herankommen – und profitierst zusätzlich von einer längeren Laufzeit.
Achtung für Selbstständige
Gewinne zählen wie Gehälter als Einkommen und werden angerechnet
Schwankende Einnahmen können zu Rückzahlungen führen
Saubere Buchführung und frühzeitige Planung sind Pflicht
Elterngeld ohne Elternzeit – geht das?
Ja! Du kannst Elterngeld beziehen, ohne offiziell in Elternzeit zu sein.
👉 Wichtig zu wissen: Mit Elternzeit genießt du einen besonderen Kündigungsschutz. Wer Elterngeld ohne Elternzeit bezieht, verzichtet also auf diesen Schutz – und das kann gerade dann entscheidend sein, wenn du weniger oder gar nicht arbeiten möchtest.
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus – der große Unterschied
Basiselterngeld
Höherer Monatsbetrag, aber kürzere Bezugsdauer (max. 12 bzw. 14 Monate mit Partnermonaten)
Jeder Euro, den du nach der Geburt verdienst, wird angerechnet → dein Elterngeld sinkt
ElterngeldPlus
Wurde extra eingeführt, um Arbeiten in Teilzeit zu erleichtern
Aus 1 Basiselterngeld-Monat werden 2 ElterngeldPlus-Monate
Monatlicher Betrag halb so hoch, dafür doppelte Bezugsdauer
Besonders attraktiv, wenn du schon früh in Teilzeit arbeiten möchtest
Anders als beim Basiselterngeld wird dein Teilzeitverdienst nicht direkt gegengerechnet, sondern es gibt einen gewissen Spielraum durch die 50-Prozent-Hinzuverdienst-Regel
Stunden- und Einkommensgrenzen gelten trotzdem (max. 32 Std./Woche & max. 50 % Elterngeld-Netto bzw. 1.385 €)
💡 Kurz gesagt: ElterngeldPlus ist die bessere Wahl, wenn du während des Elterngeldbezugs arbeiten möchtest.
Partnerschaftsbonus – wichtig, wenn beide arbeiten wollen
Der Partnerschaftsbonus ist ein Extra-Baustein, mit dem ihr als Eltern zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bekommt, wenn ihr beide gleichzeitig in Teilzeit arbeitet.
Voraussetzungen:
Beide arbeiten mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche gleichzeitig
Dauer: 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus
Alle Stunden- und Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden
💡 Besonders interessant für Paare, die sich gleichberechtigt um die Kinder kümmern und trotzdem im Job bleiben wollen. Übrigens: auch sehr praktisch bei der Einführung deines Kindes in die Kita bzw. den Kindergarten, so könnt ihr euch gut abwechseln.
📌 Tipp: Nicht vom Namen abschrecken lassen - auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen!
Checkliste: Das musst du beachten
⏱ Max. 32 Stunden pro Woche arbeiten
💶 Max. 50 % Elterngeld-Netto bzw. max. 1.385 € hinzuverdienen
📅 Basiselterngeld = kürzer & höher, ElterngeldPlus = länger & niedriger
💞 Mit dem Partnerschaftsbonus bis zu 7.200 € mehr Elterngeld bekommen
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