Elterngeld: Hast du Anspruch? Mach jetzt den Check!
04.08.2025



Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash
Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für frischgebackene Eltern – doch wer hat Anspruch auf Elterngeld? Die Voraussetzungen sind vielfältig, und viele Familien sind unsicher, ob sie die Kriterien erfüllen. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wer Elterngeld beantragen kann, welche Sonderfälle es gibt und worauf du achten musst, um kein Geld zu verschenken.
Grundvoraussetzungen für den Elterngeld-Anspruch
Du kannst Elterngeld beantragen, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen:
Du lebst in Deutschland.
Du betreust und erziehst dein Kind selbst.
Dein Kind lebt mit dir in einem Haushalt.
Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter der Einkommensgrenze (mehr dazu unten).
📌 Wichtig: Auch wenn du vorher nicht gearbeitet hast – Elterngeld kannst du trotzdem bekommen! Mehr dazu hier.
Einkommensgrenze: Wer zu viel verdient, geht leer aus
Um Elterngeld zu erhalten, darf dein zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht zu hoch sein:
Für Geburten bis 31. März 2025: Max. 200.000 € pro Jahr
Für Geburten seit 1. April 2025: Max. 175.000 € pro Jahr
Diese Grenze gilt für Alleinerziehende, Paare und getrennt Erziehende gleichermaßen. Wenn dein bzw. euer Einkommen darüber liegt, bist du vom Elterngeld leider ausgeschlossen. Hierbei kann man frühzeitig noch manches beeinflussen. Wie? Das finden wir gemeinsam in unserer Express-Hilfe heraus.
Wer kann Elterngeld bekommen? (Spoiler: Fast alle!)
Du musst nicht fest angestellt sein, um Elterngeld zu bekommen. Anspruch haben unter anderem:
Arbeitnehmer*innen
Selbstständige
Studierende
Auszubildende
Hausfrauen und Hausmänner
Erwerbslose
Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
Beamt*innen
Menschen, die im Ausland arbeiten
Auch wenn du andere Sozialleistungen beziehst (z. B. Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, BAföG oder Wohngeld), kannst du Elterngeld beantragen. Du bekommst mindestens 300 Euro pro Monat - wenn die Grundvoraussetzungen gegeben sind, versteht sich.
Anspruch auch für ausländische Eltern
Viele fragen sich: Bekomme ich als ausländische:r Staatsbürger:in überhaupt Elterngeld? Die Antwort lautet: Ja, oft schon! Es kommt auf deinen Aufenthaltsstatus an.
Für EU-/EWR-Bürger*innen:
Du hast in der Regel Anspruch auf Elterngeld, wenn du in Deutschland wohnst oder arbeitest.
Für Drittstaatsangehörige:
Du brauchst eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt, zum Beispiel:
Niederlassungserlaubnis
Daueraufenthalt-EU
Blaue Karte EU
ICT-Karte oder Mobile ICT-Karte (= Intra-Corporate Transfer-Karte; sie richtet sich an Mitarbeitende von international tätigen Unternehmen, die vorübergehend nach Deutschland entsandt werden, z. B. in eine deutsche Niederlassung und somit eine erwerbstätigkeit in Deutschland nachweisen können.)
Beschäftigungsduldung
Aufenthaltsdokument GB (Das ist ein spezielles Aufenthaltsdokument für britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit (31.12.2020) in Deutschland gelebt haben.)
Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht (mind. 6 Monate)
❌ Kein Anspruch besteht bei:
Aufenthaltsgestattung während eines Asylverfahrens
Duldung (außer bei Beschäftigungsduldung)
👉 Wenn du unsicher bist, sprich am besten direkt mit uns.
Elterngeld gibt’s nicht nur für leibliche Eltern
Auch in besonderen familiären Konstellationen kannst du Elterngeld beantragen. Zum Beispiel:
Für dein Adoptivkind (auch bei laufendem Verfahren),
für das Kind deiner Partnerin oder deines Partners,
oder in Ausnahmefällen für Enkelkinder, Nichten, Neffen oder Geschwisterkinder – etwa, wenn die Eltern schwer erkrankt oder verstorben sind.
Pflegeeltern haben bisher leider keinen Anspruch auf Elterngeld.
Du erziehst alleine oder getrennt? Kein Problem!
Du musst kein klassisches Familienmodell leben, um Elterngeld zu bekommen. Die Leistung steht auch zur Verfügung für:
Getrennt Erziehende
Alleinerziehende
Regenbogenfamilien
Verwitwete Eltern
Waisen
Adoptiveltern
Großeltern und andere Verwandte (unter bestimmten Voraussetzungen)
Hierfür fordert die Elterngeldstelle in der Regel gesonderte Nachweise an.
Fazit: Elterngeld steht vielen zu – prüf’ deinen Anspruch!
Ob du nun angestellt, selbstständig, arbeitslos oder studierend bist: Elterngeld ist für sehr viele Menschen zugänglich. Auch Staatsangehörigkeit oder Familienmodell spielen eine Rolle – aber oft gibt es eine passende Regelung. Wichtig ist, dass du dich informierst und rechtzeitig beantragst.
Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für frischgebackene Eltern – doch wer hat Anspruch auf Elterngeld? Die Voraussetzungen sind vielfältig, und viele Familien sind unsicher, ob sie die Kriterien erfüllen. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wer Elterngeld beantragen kann, welche Sonderfälle es gibt und worauf du achten musst, um kein Geld zu verschenken.
Grundvoraussetzungen für den Elterngeld-Anspruch
Du kannst Elterngeld beantragen, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen:
Du lebst in Deutschland.
Du betreust und erziehst dein Kind selbst.
Dein Kind lebt mit dir in einem Haushalt.
Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter der Einkommensgrenze (mehr dazu unten).
📌 Wichtig: Auch wenn du vorher nicht gearbeitet hast – Elterngeld kannst du trotzdem bekommen! Mehr dazu hier.
Einkommensgrenze: Wer zu viel verdient, geht leer aus
Um Elterngeld zu erhalten, darf dein zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht zu hoch sein:
Für Geburten bis 31. März 2025: Max. 200.000 € pro Jahr
Für Geburten seit 1. April 2025: Max. 175.000 € pro Jahr
Diese Grenze gilt für Alleinerziehende, Paare und getrennt Erziehende gleichermaßen. Wenn dein bzw. euer Einkommen darüber liegt, bist du vom Elterngeld leider ausgeschlossen. Hierbei kann man frühzeitig noch manches beeinflussen. Wie? Das finden wir gemeinsam in unserer Express-Hilfe heraus.
Wer kann Elterngeld bekommen? (Spoiler: Fast alle!)
Du musst nicht fest angestellt sein, um Elterngeld zu bekommen. Anspruch haben unter anderem:
Arbeitnehmer*innen
Selbstständige
Studierende
Auszubildende
Hausfrauen und Hausmänner
Erwerbslose
Geringfügig Beschäftigte (Minijob)
Beamt*innen
Menschen, die im Ausland arbeiten
Auch wenn du andere Sozialleistungen beziehst (z. B. Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, BAföG oder Wohngeld), kannst du Elterngeld beantragen. Du bekommst mindestens 300 Euro pro Monat - wenn die Grundvoraussetzungen gegeben sind, versteht sich.
Anspruch auch für ausländische Eltern
Viele fragen sich: Bekomme ich als ausländische:r Staatsbürger:in überhaupt Elterngeld? Die Antwort lautet: Ja, oft schon! Es kommt auf deinen Aufenthaltsstatus an.
Für EU-/EWR-Bürger*innen:
Du hast in der Regel Anspruch auf Elterngeld, wenn du in Deutschland wohnst oder arbeitest.
Für Drittstaatsangehörige:
Du brauchst eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt, zum Beispiel:
Niederlassungserlaubnis
Daueraufenthalt-EU
Blaue Karte EU
ICT-Karte oder Mobile ICT-Karte (= Intra-Corporate Transfer-Karte; sie richtet sich an Mitarbeitende von international tätigen Unternehmen, die vorübergehend nach Deutschland entsandt werden, z. B. in eine deutsche Niederlassung und somit eine erwerbstätigkeit in Deutschland nachweisen können.)
Beschäftigungsduldung
Aufenthaltsdokument GB (Das ist ein spezielles Aufenthaltsdokument für britische Staatsangehörige, die vor dem Brexit (31.12.2020) in Deutschland gelebt haben.)
Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht (mind. 6 Monate)
❌ Kein Anspruch besteht bei:
Aufenthaltsgestattung während eines Asylverfahrens
Duldung (außer bei Beschäftigungsduldung)
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Elterngeld gibt’s nicht nur für leibliche Eltern
Auch in besonderen familiären Konstellationen kannst du Elterngeld beantragen. Zum Beispiel:
Für dein Adoptivkind (auch bei laufendem Verfahren),
für das Kind deiner Partnerin oder deines Partners,
oder in Ausnahmefällen für Enkelkinder, Nichten, Neffen oder Geschwisterkinder – etwa, wenn die Eltern schwer erkrankt oder verstorben sind.
Pflegeeltern haben bisher leider keinen Anspruch auf Elterngeld.
Du erziehst alleine oder getrennt? Kein Problem!
Du musst kein klassisches Familienmodell leben, um Elterngeld zu bekommen. Die Leistung steht auch zur Verfügung für:
Getrennt Erziehende
Alleinerziehende
Regenbogenfamilien
Verwitwete Eltern
Waisen
Adoptiveltern
Großeltern und andere Verwandte (unter bestimmten Voraussetzungen)
Hierfür fordert die Elterngeldstelle in der Regel gesonderte Nachweise an.
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Ob du nun angestellt, selbstständig, arbeitslos oder studierend bist: Elterngeld ist für sehr viele Menschen zugänglich. Auch Staatsangehörigkeit oder Familienmodell spielen eine Rolle – aber oft gibt es eine passende Regelung. Wichtig ist, dass du dich informierst und rechtzeitig beantragst.
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