Elterngeld ohne Job? Warum es (fast) alle bekommen können – auch Schüler:innen, Azubis und Arbeitslose
30.06.2025



Foto von Gabriel Tovar auf Unsplash
💭 Viele denken: „Ich habe doch gar nicht gearbeitet – dann bekomme ich bestimmt kein Elterngeld.“ Falsch gedacht!
Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung, die viel mehr Eltern zusteht, als viele wissen – auch ohne vorheriges Einkommen. Ob du arbeitslos bist, Hausfrau oder Hausmann, Azubi oder Student:in – dieser Beitrag zeigt dir, warum du trotzdem Elterngeld beantragen kannst und worauf du achten solltest.
Wer bekommt Elterngeld?
Grundsätzlich gilt: Elterngeld können fast alle bekommen, ganz egal ob angestellt, selbstständig, arbeitslos, in Ausbildung, im Studium oder zu Hause im Haushalt.
Die wichtigsten Voraussetzungen, die für den Rest dieses Beitrags grundsätzlich als gegeben angenommen werden:
Du betreust dein Kind selbst.
Du lebst mit deinem Kind im selben Haushalt.
Du wohnst in Deutschland.
Du arbeitest während des Bezugs max. 32 Stunden pro Woche.
Der Hintergrund: Elterngeld soll nicht nur Erwerbstätige unterstützen, sondern allen Eltern die Möglichkeit geben, nach der Geburt ihres Kindes finanziell über die Runden zu kommen.
📌 Alle Details und Sonderfälle (z. B. zu ausländischen Eltern oder Verwandten als Antragsteller) findest du in unserem Blogartikel „Wer hat Anspruch auf Elterngeld?“.
Elterngeld für Arbeitslose: Das solltest du wissen
Wenn du vor der Geburt deines Kindes arbeitslos warst, bekommst du ebenfalls Elterngeld – in der Regel den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld (entspricht 150 Euro ElterngeldPlus) monatlich.
Beziehst du aktuell Arbeitslosengeld I, wird dieses weiterhin ausgezahlt. Allerdings wird das Arbeitslosengeld auf dein Elterngeld angerechnet. Solange du nur den Mindestbetrag beziehst, ist das kein Problem. Sollte dein Elterngeld aber höher sein, wird das Elterngeld - abhängig von der Höhe deines Arbeitslosengeldes - gekürzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zunächst zurückstellst. Das macht dann Sinn, wenn du erst kurz vor der Geburt arbeitslos wurdest und dein Elterngeld noch höher ausfällt.
Wenn du Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) beziehst, kann es hingegen zu einer Kürzung deines Bürgergeldes kommen. Falls du vor der Geburt aber ein paar Monate gearbeitet hast, wird der Elterngeldfreibetrag (Mindestbetrag) beim Bürgergeld berücksichtigt. Hier lohnt sich ein direkter Austausch mit den jeweiligen Beratungsstellen (bspw. Jobcenter).
📌 Wichtig: Auch wer nur kurzzeitig arbeitslos war oder zwischen zwei Jobs steckte, kann Anspruch auf Elterngeld in einer höheren Höhe haben – je nachdem, wie das Einkommen im Bemessungszeitraum aussah.
Hausfrau oder Hausmann? Auch hier gibt's Elterngeld!
Du hast vor der Geburt Vollzeit den Haushalt geführt, aber kein Einkommen bezogen? Auch dann gilt: Elterngeld steht dir zu!
In diesem Fall bekommst du den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld pro Monat, da du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt kein Einkommen hattest, das für die Elterngeldberechnung herangezogen werden kann.
Elterngeld für Auszubildende, Studierende und Schüler:innen
Auch wer noch in der Ausbildung oder im Studium ist, wird vom Staat nicht vergessen:
Anspruch auch ohne Einkommen: Selbst wenn du als Azubi, Schüler:in oder Student:in kein Einkommen hattest, bekommst du das Mindestelterngeld von 300 Euro pro Monat.
Einkommen wird berücksichtigt – wenn vorhanden: Wenn du nebenbei gearbeitet hast (z. B. als Werkstudent:in oder in einer Teilzeitstelle), kann dein Einkommen den Elterngeldbetrag erhöhen. Hier gilt wie bei allen anderen: Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen im Bemessungszeitraum.
Studium oder Ausbildung kannst du fortsetzen: Du musst dein Studium oder deine Ausbildung während des Elterngeldbezugs nicht abbrechen. Du darfst sogar weiter studieren oder zur Schule gehen – achte aber darauf, dass du in der Ausbildung oder im Nebenjob nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest.
Urlaubssemester nutzen: Viele Hochschulen bieten Eltern die Möglichkeit eines Urlaubssemesters. Das ist ideal, um Elterngeld und Studium unter einen Hut zu bekommen – und Stress zu reduzieren.
Elterngeld clever planen: Bemessungszeitraum prüfen!
Wenn du früher einmal besser verdient hast, kann es sich lohnen, den sogenannten Bemessungszeitraum zu verschieben – z. B. um deine Monate mit keinem bzw. niedrigem Einkommen auszuklammern. So lässt sich dein Elterngeld unter Umständen deutlich erhöhen.
Typische Schiebegründe für den Bemessungszeitraum sind z. B.:
Kranken(tage)geld-Bezug aufgrund der Schwangerschaft,
Bezug von Mutterschaftsgeld,
Elterngeldbezug in den ersten 14 Lebensmonaten eines älteren Kindes,
oder Monate, in denen du Wehr- oder Zivildienst geleistet hast.
👉 Tipp: Lass deine individuelle Situation prüfen – mit der richtigen Strategie kannst du mehrere Hundert Euro mehr rausholen.
Fazit: Elterngeld ist für (fast) alle da
Egal, ob du arbeitest, studierst, eine Ausbildung machst oder gerade keine Beschäftigung hast – du hast mit großer Wahrscheinlichkeit Anspruch auf Elterngeld.
💡 Deshalb: Lass dich nicht verunsichern und stell auf jeden Fall einen Antrag!
Schau dir dazu auch unser kurzes Video an. Dort erklären wir dir die wichtigsten Punkte nochmal in aller Kürze.
Du bist unsicher, wie viel dir zusteht? Wir beraten dich persönlich!
Gerade bei ungewöhnlichen Lebenssituationen (z. B. Ausbildungswechsel, Jobpause oder Studium) lohnt sich eine individuelle Elterngeldberatung – zum Beispiel zur optimalen Wahl des Bemessungszeitraums.
➡️ Melde dich gern bei uns – wir schauen uns deine Situation genau an und holen gemeinsam das Beste für dich raus.
💭 Viele denken: „Ich habe doch gar nicht gearbeitet – dann bekomme ich bestimmt kein Elterngeld.“ Falsch gedacht!
Elterngeld ist eine staatliche Unterstützung, die viel mehr Eltern zusteht, als viele wissen – auch ohne vorheriges Einkommen. Ob du arbeitslos bist, Hausfrau oder Hausmann, Azubi oder Student:in – dieser Beitrag zeigt dir, warum du trotzdem Elterngeld beantragen kannst und worauf du achten solltest.
Wer bekommt Elterngeld?
Grundsätzlich gilt: Elterngeld können fast alle bekommen, ganz egal ob angestellt, selbstständig, arbeitslos, in Ausbildung, im Studium oder zu Hause im Haushalt.
Die wichtigsten Voraussetzungen, die für den Rest dieses Beitrags grundsätzlich als gegeben angenommen werden:
Du betreust dein Kind selbst.
Du lebst mit deinem Kind im selben Haushalt.
Du wohnst in Deutschland.
Du arbeitest während des Bezugs max. 32 Stunden pro Woche.
Der Hintergrund: Elterngeld soll nicht nur Erwerbstätige unterstützen, sondern allen Eltern die Möglichkeit geben, nach der Geburt ihres Kindes finanziell über die Runden zu kommen.
📌 Alle Details und Sonderfälle (z. B. zu ausländischen Eltern oder Verwandten als Antragsteller) findest du in unserem Blogartikel „Wer hat Anspruch auf Elterngeld?“.
Elterngeld für Arbeitslose: Das solltest du wissen
Wenn du vor der Geburt deines Kindes arbeitslos warst, bekommst du ebenfalls Elterngeld – in der Regel den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld (entspricht 150 Euro ElterngeldPlus) monatlich.
Beziehst du aktuell Arbeitslosengeld I, wird dieses weiterhin ausgezahlt. Allerdings wird das Arbeitslosengeld auf dein Elterngeld angerechnet. Solange du nur den Mindestbetrag beziehst, ist das kein Problem. Sollte dein Elterngeld aber höher sein, wird das Elterngeld - abhängig von der Höhe deines Arbeitslosengeldes - gekürzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zunächst zurückstellst. Das macht dann Sinn, wenn du erst kurz vor der Geburt arbeitslos wurdest und dein Elterngeld noch höher ausfällt.
Wenn du Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) beziehst, kann es hingegen zu einer Kürzung deines Bürgergeldes kommen. Falls du vor der Geburt aber ein paar Monate gearbeitet hast, wird der Elterngeldfreibetrag (Mindestbetrag) beim Bürgergeld berücksichtigt. Hier lohnt sich ein direkter Austausch mit den jeweiligen Beratungsstellen (bspw. Jobcenter).
📌 Wichtig: Auch wer nur kurzzeitig arbeitslos war oder zwischen zwei Jobs steckte, kann Anspruch auf Elterngeld in einer höheren Höhe haben – je nachdem, wie das Einkommen im Bemessungszeitraum aussah.
Hausfrau oder Hausmann? Auch hier gibt's Elterngeld!
Du hast vor der Geburt Vollzeit den Haushalt geführt, aber kein Einkommen bezogen? Auch dann gilt: Elterngeld steht dir zu!
In diesem Fall bekommst du den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld pro Monat, da du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt kein Einkommen hattest, das für die Elterngeldberechnung herangezogen werden kann.
Elterngeld für Auszubildende, Studierende und Schüler:innen
Auch wer noch in der Ausbildung oder im Studium ist, wird vom Staat nicht vergessen:
Anspruch auch ohne Einkommen: Selbst wenn du als Azubi, Schüler:in oder Student:in kein Einkommen hattest, bekommst du das Mindestelterngeld von 300 Euro pro Monat.
Einkommen wird berücksichtigt – wenn vorhanden: Wenn du nebenbei gearbeitet hast (z. B. als Werkstudent:in oder in einer Teilzeitstelle), kann dein Einkommen den Elterngeldbetrag erhöhen. Hier gilt wie bei allen anderen: Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen im Bemessungszeitraum.
Studium oder Ausbildung kannst du fortsetzen: Du musst dein Studium oder deine Ausbildung während des Elterngeldbezugs nicht abbrechen. Du darfst sogar weiter studieren oder zur Schule gehen – achte aber darauf, dass du in der Ausbildung oder im Nebenjob nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest.
Urlaubssemester nutzen: Viele Hochschulen bieten Eltern die Möglichkeit eines Urlaubssemesters. Das ist ideal, um Elterngeld und Studium unter einen Hut zu bekommen – und Stress zu reduzieren.
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Wenn du früher einmal besser verdient hast, kann es sich lohnen, den sogenannten Bemessungszeitraum zu verschieben – z. B. um deine Monate mit keinem bzw. niedrigem Einkommen auszuklammern. So lässt sich dein Elterngeld unter Umständen deutlich erhöhen.
Typische Schiebegründe für den Bemessungszeitraum sind z. B.:
Kranken(tage)geld-Bezug aufgrund der Schwangerschaft,
Bezug von Mutterschaftsgeld,
Elterngeldbezug in den ersten 14 Lebensmonaten eines älteren Kindes,
oder Monate, in denen du Wehr- oder Zivildienst geleistet hast.
👉 Tipp: Lass deine individuelle Situation prüfen – mit der richtigen Strategie kannst du mehrere Hundert Euro mehr rausholen.
Fazit: Elterngeld ist für (fast) alle da
Egal, ob du arbeitest, studierst, eine Ausbildung machst oder gerade keine Beschäftigung hast – du hast mit großer Wahrscheinlichkeit Anspruch auf Elterngeld.
💡 Deshalb: Lass dich nicht verunsichern und stell auf jeden Fall einen Antrag!
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