Elternzeit in Deutschland: Alles, was du wissen musst
21.04.2025



Foto von Sandy Millar auf Unsplash
Die Geburt eines Kindes ist ein einschneidendes Ereignis – und bringt nicht nur viel Freude, sondern auch viele Fragen mit sich. Eine der häufigsten: Wie funktioniert das eigentlich mit der Elternzeit?
In diesem Beitrag erfährst du, was Elternzeit bedeutet, wie du sie beantragst, wie lange sie dauert und worauf du achten solltest, wenn du währenddessen arbeiten willst – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
1. Was genau ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine per Gesetzt geregelte Auszeit vom Job. Sie ermöglicht dir, dich nach der Geburt deines Kindes bis zu drei Jahre lang pro Kind von der Arbeit freistellen zu lassen und dich voll auf die Familie zu konzentrieren. Während dieser Zeit bekommst du zwar kein Gehalt, aber dein Arbeitsplatz ist rechtlich geschützt – du kannst also sicher wieder zurückkehren.
Der Kündigungsschutz beginnt, sobald du Elternzeit beantragst, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit – und gilt bis zu deren Ende.
2. Hast du Anspruch auf Elternzeit?
Grundsätzlich kannst du als Elternteil in Elternzeit gehen, wenn:
du in einem Arbeitsverhältnis stehst (auch Teilzeit, Minijob oder Ausbildung),
du mit deinem Kind im selben Haushalt lebst und
du dein Kind überwiegend selbst betreust und erziehst.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du Mutter oder Vater bist. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern sowie gleichgeschlechtliche Elternteile haben Anspruch und auch Eltern, die in Deutschland arbeiten oder einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht haben, auch wenn sie nicht in Deutschland wohnen.
📌 Wichtig: Selbstständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit – für sie gelten andere Regelungen im Zusammenhang mit Elterngeld. Auch für Student*innen, Beamte, Soldat*innen oder Richter*innen gelten andere Regelungen. Sprich uns hierzu gerne an.
3. Wann und wie musst du Elternzeit anmelden?
Die Elternzeit wird nicht automatisch aktiviert. Bis zum 30. April 2025 musst du sie schriftlich bei deinem Arbeitgeber anmelden und ab 1. Mai 2025 reicht die Textform aus. Das bedeutet, du kannst also einfach eine E-Mail schreiben. Dabei gelten bestimmte Fristen:
7 Wochen vorher, wenn du die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen möchtest.
13 Wochen vorher, wenn du Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag planst.
In deinem Antrag solltest du angeben, für welche Zeiträume du Elternzeit nehmen möchtest, insbesondere in den ersten zwei Jahren nach Geburt (siehe: Bindungszeitraum).
💡 formie-Tipp: Lass dir die schriftliche Anmeldung vom Arbeitgeber bestätigen – damit hast du später einen Nachweis in der Hand.
4. Wie lange kannst du Elternzeit nehmen?
Jeder Elternteil hat pro Kind Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Wie du diese Zeit nutzt, kannst du relativ flexibel gestalten:
Du kannst die Zeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen.
Bis zum dritten Geburtstag deines Kindes kannst du Elternzeit nehmen, ohne dass dein Arbeitgeber zustimmen muss – du musst sie nur fristgerecht anmelden.
Davon können bis zu 24 Monate auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden – spätestens aber bis zum achten Geburtstag.
Aber Achtung: Elternzeit nach dem dritten Geburtstag darf dein Arbeitgeber ablehnen – allerdings nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Und: Diese Ablehnung muss innerhalb von acht Wochen nach Antragseingang schriftlich erfolgen. Reagiert der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, gilt die Elternzeit als genehmigt.
Wenn du z. B. die ersten beiden Jahre direkt nach der Geburt nutzt, könntest du dir ein weiteres Jahr für später aufheben – etwa zur Einschulung.
5. Was ist der sogenannte Bindungszeitraum?
Wenn du Elternzeit vor dem dritten Geburtstag nimmst, musst du dich bindend festlegen, wie du deine Elternzeit innerhalb der nächsten 2 Jahre verteilst. Das bedeutet, du musst nicht zwei Jahre Elternzeit nehmen, aber du musst dich verbindlich auf die Monate festlegen, die du nutzen möchtest. Das nennt man Bindungszeitraum. Spätere Änderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
📌 Beispiel: Du möchtest ab dem vierten Lebensmonat deines Kindes für acht Monate Elternzeit nehmen – dann gibst du genau diesen Zeitraum an. Eine spontane Verlängerung ist dann nur mit erneuter Zustimmung möglich.
6. Arbeiten während der Elternzeit – geht das?
Ja! Während der Elternzeit darfst du in Teilzeit arbeiten – bis zu 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt pro Monat. Das kann z. B. sinnvoll sein, wenn du ElterngeldPlus nutzt oder dein Team im Job weiter unterstützen möchtest.
Du brauchst dafür keine neue Stelle – du kannst entweder bei demselben oder bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten. Wichtig ist nur: Die Beschäftigung muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt und genehmigt sein.
7. Elternzeit und Elterngeld – wie hängt das zusammen?
Elternzeit ist der rechtliche Rahmen, Elterngeld ist die finanzielle Unterstützung, die du während dieser Zeit beantragen kannst. Du musst nicht Elterngeld beziehen, um Elternzeit zu nehmen und umgekehrt brauchst du keine Elternzeit, um Elterngeld zu bekommen.
Aber in der Praxis kombinieren viele Eltern beides: Sie nutzen z. B. das Basiselterngeld in den ersten Monaten, in denen sie eine intensive Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen möchten und arbeiten danach in Teilzeit weiter mit ElterngeldPlus. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag “So kannst du Elterngeld und Elternzeit optimal kombinieren”.
Fazit: Gut geplant ist halb gewonnen
Elternzeit gibt dir die Freiheit, in den ersten Lebensjahren deines Kindes mehr Zeit für die Familie zu haben – ohne dabei deine berufliche Sicherheit zu verlieren.
Aber sie bringt auch eine gewisse Komplexität mit sich: Fristen, Anträge, Planung – all das will rechtzeitig bedacht werden.
Wenn du Fragen hast oder Hilfe beim Planen brauchst, sind wir von formie für dich da.
Die Geburt eines Kindes ist ein einschneidendes Ereignis – und bringt nicht nur viel Freude, sondern auch viele Fragen mit sich. Eine der häufigsten: Wie funktioniert das eigentlich mit der Elternzeit?
In diesem Beitrag erfährst du, was Elternzeit bedeutet, wie du sie beantragst, wie lange sie dauert und worauf du achten solltest, wenn du währenddessen arbeiten willst – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.
1. Was genau ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine per Gesetzt geregelte Auszeit vom Job. Sie ermöglicht dir, dich nach der Geburt deines Kindes bis zu drei Jahre lang pro Kind von der Arbeit freistellen zu lassen und dich voll auf die Familie zu konzentrieren. Während dieser Zeit bekommst du zwar kein Gehalt, aber dein Arbeitsplatz ist rechtlich geschützt – du kannst also sicher wieder zurückkehren.
Der Kündigungsschutz beginnt, sobald du Elternzeit beantragst, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit – und gilt bis zu deren Ende.
2. Hast du Anspruch auf Elternzeit?
Grundsätzlich kannst du als Elternteil in Elternzeit gehen, wenn:
du in einem Arbeitsverhältnis stehst (auch Teilzeit, Minijob oder Ausbildung),
du mit deinem Kind im selben Haushalt lebst und
du dein Kind überwiegend selbst betreust und erziehst.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du Mutter oder Vater bist. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern sowie gleichgeschlechtliche Elternteile haben Anspruch und auch Eltern, die in Deutschland arbeiten oder einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht haben, auch wenn sie nicht in Deutschland wohnen.
📌 Wichtig: Selbstständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit – für sie gelten andere Regelungen im Zusammenhang mit Elterngeld. Auch für Student*innen, Beamte, Soldat*innen oder Richter*innen gelten andere Regelungen. Sprich uns hierzu gerne an.
3. Wann und wie musst du Elternzeit anmelden?
Die Elternzeit wird nicht automatisch aktiviert. Bis zum 30. April 2025 musst du sie schriftlich bei deinem Arbeitgeber anmelden und ab 1. Mai 2025 reicht die Textform aus. Das bedeutet, du kannst also einfach eine E-Mail schreiben. Dabei gelten bestimmte Fristen:
7 Wochen vorher, wenn du die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag deines Kindes nehmen möchtest.
13 Wochen vorher, wenn du Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag planst.
In deinem Antrag solltest du angeben, für welche Zeiträume du Elternzeit nehmen möchtest, insbesondere in den ersten zwei Jahren nach Geburt (siehe: Bindungszeitraum).
💡 formie-Tipp: Lass dir die schriftliche Anmeldung vom Arbeitgeber bestätigen – damit hast du später einen Nachweis in der Hand.
4. Wie lange kannst du Elternzeit nehmen?
Jeder Elternteil hat pro Kind Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Wie du diese Zeit nutzt, kannst du relativ flexibel gestalten:
Du kannst die Zeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen.
Bis zum dritten Geburtstag deines Kindes kannst du Elternzeit nehmen, ohne dass dein Arbeitgeber zustimmen muss – du musst sie nur fristgerecht anmelden.
Davon können bis zu 24 Monate auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes genommen werden – spätestens aber bis zum achten Geburtstag.
Aber Achtung: Elternzeit nach dem dritten Geburtstag darf dein Arbeitgeber ablehnen – allerdings nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Und: Diese Ablehnung muss innerhalb von acht Wochen nach Antragseingang schriftlich erfolgen. Reagiert der Arbeitgeber nicht rechtzeitig, gilt die Elternzeit als genehmigt.
Wenn du z. B. die ersten beiden Jahre direkt nach der Geburt nutzt, könntest du dir ein weiteres Jahr für später aufheben – etwa zur Einschulung.
5. Was ist der sogenannte Bindungszeitraum?
Wenn du Elternzeit vor dem dritten Geburtstag nimmst, musst du dich bindend festlegen, wie du deine Elternzeit innerhalb der nächsten 2 Jahre verteilst. Das bedeutet, du musst nicht zwei Jahre Elternzeit nehmen, aber du musst dich verbindlich auf die Monate festlegen, die du nutzen möchtest. Das nennt man Bindungszeitraum. Spätere Änderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
📌 Beispiel: Du möchtest ab dem vierten Lebensmonat deines Kindes für acht Monate Elternzeit nehmen – dann gibst du genau diesen Zeitraum an. Eine spontane Verlängerung ist dann nur mit erneuter Zustimmung möglich.
6. Arbeiten während der Elternzeit – geht das?
Ja! Während der Elternzeit darfst du in Teilzeit arbeiten – bis zu 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt pro Monat. Das kann z. B. sinnvoll sein, wenn du ElterngeldPlus nutzt oder dein Team im Job weiter unterstützen möchtest.
Du brauchst dafür keine neue Stelle – du kannst entweder bei demselben oder bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten. Wichtig ist nur: Die Beschäftigung muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt und genehmigt sein.
7. Elternzeit und Elterngeld – wie hängt das zusammen?
Elternzeit ist der rechtliche Rahmen, Elterngeld ist die finanzielle Unterstützung, die du während dieser Zeit beantragen kannst. Du musst nicht Elterngeld beziehen, um Elternzeit zu nehmen und umgekehrt brauchst du keine Elternzeit, um Elterngeld zu bekommen.
Aber in der Praxis kombinieren viele Eltern beides: Sie nutzen z. B. das Basiselterngeld in den ersten Monaten, in denen sie eine intensive Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen möchten und arbeiten danach in Teilzeit weiter mit ElterngeldPlus. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag “So kannst du Elterngeld und Elternzeit optimal kombinieren”.
Fazit: Gut geplant ist halb gewonnen
Elternzeit gibt dir die Freiheit, in den ersten Lebensjahren deines Kindes mehr Zeit für die Familie zu haben – ohne dabei deine berufliche Sicherheit zu verlieren.
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