So kannst du Elterngeld und Elternzeit optimal kombinieren
13.01.2025



Foto von Daiga Ellaby auf Unsplash
Die Geburt eines Kindes ist ein wunderbares Ereignis - und gleichzeitig eine Herausforderung, insbesondere wenn es um die Planung von Elternzeit und Elterngeld geht. Viele werdende Eltern stehen vor der Frage: Wie kombinieren wir beides optimal, um das Beste für unsere Familie herauszuholen? Wie ihr ganz einfach Elterngeld und Elternzeit aufeinander abstimmen könnt, erfährst du in diesem Beitrag.
Elterngeld und Elternzeit: Einfach erklärt
Elterngeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung, die den Einkommensverlust nach der Geburt deines Kindes abfedern soll. Es gibt drei Arten, die du flexibel kombinieren kannst:
Basiselterngeld:
Bezugszeitraum: bis zu 12 Monate (14 Monate inkl. Partnermonaten) - darf maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden
Höhe: ca. 2/3 deines vorherigen Nettoeinkommens, jedoch mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat
ElterngeldPlus:
Bezugszeitraum: doppelt so lange wie Basiselterngeld. Ab dem 15. Lebensmonat darf der Bezug nicht mehr unterbrochen werden, sonst erlischt der Anspruch auf Elterngeld.
Höhe: Die Hälfte deines Basiselterngeldes, jedoch mindestens 150 € und maximal 900 € pro Monat
Partnerschaftsbonus:
Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten. Dafür erhaltet ihr jeweils bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Bonus.
📌 Tipp: Für eine detaillierte Erklärung der unterschiedlichen Elterngeldarten, schau dir unbedingt auch unseren Blogpost zum Thema an.
Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung von deiner Arbeit, damit du dich nach der Geburt deines Kindes um deine Familie kümmern kannst. Beiden Elternteilen steht bis zu drei Jahre Elternzeit zu. Diese Zeit kannst du teilweise mit Elterngeld kombinieren, um fehlendes Einkommen auszugleichen.
Du kannst deine Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen - und einen Teil auch auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Beachte aber, dass du hier möglicherweise kein Elterngeld mehr erhalten kannst.
📌 Tipp: Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, um Planungssicherheit zu haben und Missverständnisse zu vermeiden. Und plane lieber länger in Elternzeit zu gehen. Es ist meist leichter sie kurzfristig zu verkürzen, als zu verlängern. Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angekündigt werden.
Die optimale Kombination für dich finden
Bei der Kombination von Elternzeit und Elterngeld liegt die Kunst in der cleveren Planung. Ermittle frühzeitig deinen benötigtes Budget und achte darauf, dass dein finanzieller Bedarf in dieser Zeit gedeckt ist.
Praxisbeispiel
Yasmin und Malik erwarten ihr erstes Kind. Yasmin möchte in den ersten 14 Monaten zu Hause bleiben, Malik möchte zwei Monate Elternzeit nehmen. Das könnte dann zum Beispiel so aussehen:

✔️ Beide profitieren so von einem flexiblen Einkommen über 22 Monate hinweg - ihre Aufteilung entspricht über diesen Zeitraum insgesamt 22.800 € Elterngeld.

Besonderheiten für Alleinerziehende
Erziehst du dein Kind allein, hast du oft dieselben Ansprüche wie zwei Elternteile zusammen, zum Beispiel auf die vollen 14 Monate Basiselterngeld oder den Partnerschaftsbonus. Nutze auch ElterngeldPlus, um den Bezugszeitraum zu strecken und so mehr Zeit für deine kleine Familie zu haben.
📌 Tipp: Informiere dich über zusätzliche Unterstützungsangebote wie zum Beispiel den Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss, die deine finanzielle Situation verbessern können.
Zweite Schwangerschaft während der Elternzeit
Eine der häufigsten Fragen, die uns erreicht: Was passiert, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde? Und wie wirkt sich das auf mein Elterngeld aus?
Viele hoffen, dass sie erneut das gleiche Elterngeld wie beim vorherigen Kind erhalten. Die gute Nachricht: Das ist grundsätzlich möglich! Die weniger gute Nachricht: Es hängt von deiner individuellen Situation ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Am unkompliziertesten ist es, wenn du entweder seit mehr als 12 Monaten wieder in Vollzeit arbeitest, oder dein zweites Kind spätestens zu Beginn des 17. Lebensmonats deines ersten Kindes zur Welt bringst.
Beides ist natürlich nicht immer realistisch, deshalb gibt es auch flexible Lösungen! Wenn dein zweites Kind irgendwann zwischen diesen Optionen kommt, kannst du den Bemessungszeitraum unter bestimmten Bedingungen (teilweise) verschieben.
Bemessungszeitraum verschieben - so geht’s
Du kannst bestimmte Monate ausklammern, in denen dein Einkommen niedriger war oder vollständig weggefallen ist:
Monate, in denen du wegen einer Schwangerschaft krank warst und dadurch weniger oder kein Einkommen hattest,
Monate, in denen du im Mutterschutz warst,
Monate, in denen du Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten erhalten hast,
Monate, in denen du Wehr- oder Zivildienst geleistet hast und deshalb weniger oder kein Einkommen hattest.
Wichtig:
Nicht-Selbstständige können die betroffenen Monate ausklammern lassen.
Selbstständige können den kompletten Bemessungszeitraum sogar ins vorherige Kalender- bzw. Steuerjahr verschieben, was die Planung deutlich erleichtern kann.
Finde die perfekte Strategie für Elternzeit und Elterngeld!
Du bist unsicher, welche Kombination aus Elternzeit und Elterngeld am besten zu dir passt? Die Planung überfordert dich? Kein Problem! Denn dann ist unsere persönliche Beratung genau das Richtige für dich.
Unsere erfahrenen Berater analysieren deine individuelle Situation, teilen ihre Tipps und zeigen dir, wie du das Beste aus deiner Elternzeit und deinem Elterngeld herausholen kannst. Gemeinsam entwickeln wir einen maßgeschneiderten Plan, der optimal zu deiner Familie und deinem Budget passt. Starte jetzt entspannt in deine Familienzeit - mit einer Beratung, die wirklich zu dir passt!
Die Geburt eines Kindes ist ein wunderbares Ereignis - und gleichzeitig eine Herausforderung, insbesondere wenn es um die Planung von Elternzeit und Elterngeld geht. Viele werdende Eltern stehen vor der Frage: Wie kombinieren wir beides optimal, um das Beste für unsere Familie herauszuholen? Wie ihr ganz einfach Elterngeld und Elternzeit aufeinander abstimmen könnt, erfährst du in diesem Beitrag.
Elterngeld und Elternzeit: Einfach erklärt
Elterngeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung, die den Einkommensverlust nach der Geburt deines Kindes abfedern soll. Es gibt drei Arten, die du flexibel kombinieren kannst:
Basiselterngeld:
Bezugszeitraum: bis zu 12 Monate (14 Monate inkl. Partnermonaten) - darf maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden
Höhe: ca. 2/3 deines vorherigen Nettoeinkommens, jedoch mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat
ElterngeldPlus:
Bezugszeitraum: doppelt so lange wie Basiselterngeld. Ab dem 15. Lebensmonat darf der Bezug nicht mehr unterbrochen werden, sonst erlischt der Anspruch auf Elterngeld.
Höhe: Die Hälfte deines Basiselterngeldes, jedoch mindestens 150 € und maximal 900 € pro Monat
Partnerschaftsbonus:
Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten. Dafür erhaltet ihr jeweils bis zu 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Bonus.
📌 Tipp: Für eine detaillierte Erklärung der unterschiedlichen Elterngeldarten, schau dir unbedingt auch unseren Blogpost zum Thema an.
Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung von deiner Arbeit, damit du dich nach der Geburt deines Kindes um deine Familie kümmern kannst. Beiden Elternteilen steht bis zu drei Jahre Elternzeit zu. Diese Zeit kannst du teilweise mit Elterngeld kombinieren, um fehlendes Einkommen auszugleichen.
Du kannst deine Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen - und einen Teil auch auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Beachte aber, dass du hier möglicherweise kein Elterngeld mehr erhalten kannst.
📌 Tipp: Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, um Planungssicherheit zu haben und Missverständnisse zu vermeiden. Und plane lieber länger in Elternzeit zu gehen. Es ist meist leichter sie kurzfristig zu verkürzen, als zu verlängern. Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angekündigt werden.
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Bei der Kombination von Elternzeit und Elterngeld liegt die Kunst in der cleveren Planung. Ermittle frühzeitig deinen benötigtes Budget und achte darauf, dass dein finanzieller Bedarf in dieser Zeit gedeckt ist.
Praxisbeispiel
Yasmin und Malik erwarten ihr erstes Kind. Yasmin möchte in den ersten 14 Monaten zu Hause bleiben, Malik möchte zwei Monate Elternzeit nehmen. Das könnte dann zum Beispiel so aussehen:

✔️ Beide profitieren so von einem flexiblen Einkommen über 22 Monate hinweg - ihre Aufteilung entspricht über diesen Zeitraum insgesamt 22.800 € Elterngeld.

Besonderheiten für Alleinerziehende
Erziehst du dein Kind allein, hast du oft dieselben Ansprüche wie zwei Elternteile zusammen, zum Beispiel auf die vollen 14 Monate Basiselterngeld oder den Partnerschaftsbonus. Nutze auch ElterngeldPlus, um den Bezugszeitraum zu strecken und so mehr Zeit für deine kleine Familie zu haben.
📌 Tipp: Informiere dich über zusätzliche Unterstützungsangebote wie zum Beispiel den Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss, die deine finanzielle Situation verbessern können.
Zweite Schwangerschaft während der Elternzeit
Eine der häufigsten Fragen, die uns erreicht: Was passiert, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde? Und wie wirkt sich das auf mein Elterngeld aus?
Viele hoffen, dass sie erneut das gleiche Elterngeld wie beim vorherigen Kind erhalten. Die gute Nachricht: Das ist grundsätzlich möglich! Die weniger gute Nachricht: Es hängt von deiner individuellen Situation ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Am unkompliziertesten ist es, wenn du entweder seit mehr als 12 Monaten wieder in Vollzeit arbeitest, oder dein zweites Kind spätestens zu Beginn des 17. Lebensmonats deines ersten Kindes zur Welt bringst.
Beides ist natürlich nicht immer realistisch, deshalb gibt es auch flexible Lösungen! Wenn dein zweites Kind irgendwann zwischen diesen Optionen kommt, kannst du den Bemessungszeitraum unter bestimmten Bedingungen (teilweise) verschieben.
Bemessungszeitraum verschieben - so geht’s
Du kannst bestimmte Monate ausklammern, in denen dein Einkommen niedriger war oder vollständig weggefallen ist:
Monate, in denen du wegen einer Schwangerschaft krank warst und dadurch weniger oder kein Einkommen hattest,
Monate, in denen du im Mutterschutz warst,
Monate, in denen du Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten erhalten hast,
Monate, in denen du Wehr- oder Zivildienst geleistet hast und deshalb weniger oder kein Einkommen hattest.
Wichtig:
Nicht-Selbstständige können die betroffenen Monate ausklammern lassen.
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