Schiebegründe
Bemessungszeitraum schieben:
Solltest du in den Monaten bzw. Jahren vor dem initialen Bemessungszeitraum mal mehr verdient haben und du liegst noch unter der Elterngeldhöchstgrenze von 1.800 €, lohnt es sich zu prüfen, ob du den Bemessungszeitraums schieben kannst.
- Bei Nicht-Selbstständigen können Monate ausgeklammert/geschoben werden und
- bei Selbstständigen wird immer um volle Kalenderjahre geschoben.
Schiebegründe:
Das ist möglich, wenn du im initialen Bemessungszeitraum ein geringeres Einkommen hattest, weil du:
- in Mutterschutz warst,
- aufgrund der Schwangerschaft krank warst,
- Elterngeld für ein älteres Kind innerhalb dessen ersten 14 Lebensmonaten bezogen hast oder
- geringeres Einkommen aufgrund von Wehr-/Zivildienst hattest.
💡 Schieben solltest du, wenn du in einen Zeitraum kommst, in dem du ein höheres Einkommen hattest. Bedenke, dass man bei Selbstständigen schneller weniger Einkommen hat, als bei Nicht-Selbstständigen. Dort muss man bspw. erst Krankengeld bekommen.
Bei Geschwisterkindern ist es oft sehr interessant bzw. hilfreich, den Bemessungszeitraum zu schieben - aber gar nicht so leicht. Wenn du Hilfe brauchst, unterstützen wir dich gerne.