Elterngeld und Steuerklassenwechsel: Was dir keiner sagt

Foto von Markus Kammermann auf Unsplash
Wenn ein Baby unterwegs ist, gibt es plötzlich ziemlich viel zu organisieren. Neben Kinderzimmer, Erstausstattung und Elternzeit kommt früher oder später auch die Frage auf, wie viel Elterngeld du eigentlich bekommen wirst.
Dabei spielt ein Thema eine wichtige Rolle, über das viele werdende Eltern erst ziemlich spät stolpern: Die Steuerklasse. Denn deine Steuerklasse beeinflusst dein monatliches Nettoeinkommen und kann damit auch Auswirkungen auf die Höhe deines Elterngeldes haben.
Aber wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel wirklich? Und worauf musst du achten, damit ein Wechsel überhaupt für dein Elterngeld berücksichtigt wird?
Schauen wir uns das mal genauer an.
🧾 Warum spielt die Steuerklasse beim Elterngeld eine Rolle?
Die Höhe deines Elterngeldes hängt unter anderem von deinem Einkommen vor der Geburt ab. Für die Berechnung wird dabei das sogenannte Elterngeld-Netto zu Grunde gelegt. Und genau hier kommt die Steuerklasse ins Spiel.
Sie beeinflusst, wie hoch dein monatliches Nettoeinkommen ausfällt. Ein niedrigeres oder höheres Netto kann sich deshalb auch auf die Höhe des Elterngeldes auswirken. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Wechsel in eine bestimmte Steuerklasse immer zu mehr Elterngeld führt. Entscheidend ist vielmehr, welche Steuerklasse in deinem Bemessungszeitraum berücksichtigt wird.
📅 Der Zeitpunkt des Steuerklassenwechsels ist entscheidend
Einfach kurz vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln und dadurch mehr Elterngeld zu bekommen, funktioniert nicht. Denn für die Elterngeldberechnung wird betrachtet, welche Steuerklasse innerhalb des Bemessungszeitraums überwiegend gegolten hat.
Das bedeutet:
Wenn du innerhalb des Bemessungszeitraums deine Steuerklasse wechselst, wird die Steuerklasse bei der Berechnung von der Elterngeldstelle genutzt, die im Bemessungszeitraum überwiegt, also mind. 7 Monate genutzt wird. (Bei Müttern wären das sieben Monate vor dem Mutterschutz.)
Ein Wechsel kurz vor der Geburt kann deshalb zu spät kommen.
Genau aus diesem Grund solltest du dich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen und nicht erst dann, wenn die Geburt unmittelbar bevorsteht.
💡 Ein Beispiel
Stell dir vor, du bist verheiratet, angestellt und dein Bemessungszeitraum umfasst zwölf Monate.
Du wechselst während dieses Zeitraums von Steuerklasse V in Steuerklasse III, um ein höheres Netto-Einkommen und somit mehr Elterngeld zu bekommen. Wenn die Steuerklasse V in deinem Bemessungszeitraum jedoch länger gegolten hat als die Steuerklasse III, wird für die Berechnung weiterhin die Steuerklasse V berücksichtigt.
Der Wechsel kurz vor der Geburt hätte dann keinen gewünschten Effekt auf dein Elterngeld. Das zeigt, warum der Zeitpunkt eine so große Rolle spielt.
Je früher du deine Situation prüfst, desto besser kannst du einschätzen, ob ein Steuerklassenwechsel überhaupt sinnvoll ist.
👨👩👧 Steuerklassenwechsel bei Ehepaaren
In der Regel stellt sich die Frage nach einem Steuerklassenwechsel bei verheirateten Paaren.
Oft verdient eine Person deutlich mehr als die andere oder ein Elternteil wird nach der Geburt hauptsächlich Elterngeld beziehen. Dann kommt schnell die Frage auf, ob sich ein Wechsel der Steuerklassen lohnt.
Eine pauschale Antwort gibt es hier allerdings nicht. Denn es kommt auf eure individuelle Einkommenssituation, den geplanten Elterngeldbezug und den jeweiligen Bemessungszeitraum an. Deshalb solltest du nicht einfach davon ausgehen, dass beispielsweise Steuerklasse III automatisch die beste Wahl für das Elterngeld ist.
🧮 Was hat der Bemessungszeitraum damit zu tun?
Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum vor der Geburt, der für die Berechnung deines Elterngeldes herangezogen wird.
Bei Angestellten sind normalerweise die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes bei der Mutter beziehungsweise vor der Geburt beim Vater relevant.
Bei Selbstständigen gelten andere Regeln. Mehr dazu liest du in diesem Beitrag: Elterngeld für Selbstständige und Freiberufler.
Und genau deshalb ist es wichtig, deinen persönlichen Bemessungszeitraum zu kennen, bevor du über einen Steuerklassenwechsel nachdenkst.
Denn erst wenn du weißt, welche Monate für deine Elterngeldberechnung zählen, kannst du einschätzen, ob ein Wechsel überhaupt noch einen Unterschied machen kann.
👀 Was viele beim Steuerklassenwechsel übersehen
Die Steuerklasse ist nur ein Teil der Elterngeldberechnung. Auch andere Faktoren können eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise Monate mit Mutterschutz, bestimmte Zeiten mit Krankengeld oder der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind.
In bestimmten Fällen können solche Monate aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden. Dadurch werden stattdessen frühere Monate für die Berechnung herangezogen. Das kann wiederum Einfluss darauf haben, welche Steuerklasse für die Berechnung relevant ist.
Deshalb solltest du den Steuerklassenwechsel nicht isoliert betrachten.
❓ Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel also immer?
Nein.
Ein Steuerklassenwechsel kann sich unter bestimmten Voraussetzungen positiv auf das Elterngeld auswirken. Es gibt aber keine pauschale Steuerklasse, die für alle werdenden Eltern automatisch die beste ist. Außerdem solltest du bedenken, dass ein Steuerklassenwechsel nicht nur Auswirkungen auf das Elterngeld haben kann.
Wenn du über einen Wechsel nachdenkst, solltest du deshalb eure gesamte finanzielle Situation betrachten und bei steuerlichen Fragen gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen.
🔄 Nach der Geburt: Steuerklasse noch einmal wechseln
Vor der Geburt geht es darum, die Steuerklasse so zu wählen, dass sie fürs Elterngeld zählt. Danach kann sich ein zweiter Wechsel lohnen.
Während der Elternzeit sinkt das Haushaltseinkommen meist, weil Elterngeld niedriger ist als das bisherige Gehalt. Wenn der Elternteil, der weiterarbeitet oder mehr verdient, nach der Geburt in Steuerklasse III wechselt, bleibt von seinem Gehalt monatlich mehr Netto übrig. So wird der Einkommensverlust in der Elternzeit ein Stück weit abgefedert. Der Wechsel nach der Geburt hat keinen Einfluss mehr auf dein Elterngeld. Das wird auf Basis des Bemessungszeitraums vor der Geburt berechnet.
Ein Punkt, den du beachten solltest: Elterngeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen (Progressionsvorbehalt). Bei einer ungünstigen Kombination kann deshalb nach der Steuererklärung eine Nachzahlung fällig werden. Prüft eure Situation deshalb gemeinsam und fragt im Zweifel beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin nach.
🤔 FAQ zum Steuerklassenwechsel und Elterngeld
1. Kann ich kurz vor der Geburt noch die Steuerklasse wechseln?
Ja, das kannst du, aber ein kurzfristiger Wechsel führt nicht automatisch zu mehr Elterngeld. Entscheidend ist, welche Steuerklasse im Bemessungszeitraum überwiegend gegolten hat.
2. Welche Steuerklasse ist für das Elterngeld am besten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf deine individuelle Situation, dein Einkommen und deinen Bemessungszeitraum an. Wichtig wäre, dass die Person, die die meisten Elterngeldmonate wählt, ihr Netto-Einkommen durch den Steuerklassenwechsel unterjährig erhöht.
3. Wann sollte ich über einen Steuerklassenwechsel nachdenken?
Am besten möglichst früh. Je früher du dich mit dem Thema beschäftigst, desto besser kannst du prüfen, ob ein Wechsel für dich überhaupt relevant sein kann. Da du mind. 7 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz die neue Steuerklasse benötigst (wenn sich dein Bemessunsgzeitraum nicht durch andere Schiebegründe verschiebt), solltest du entsprechend früh planen.
4. Hat die Steuerklasse auch Einfluss auf meinen Bemessungszeitraum?
Die Steuerklasse selbst verändert deinen Bemessungszeitraum nicht. Sie kann aber Einfluss darauf haben, welches Einkommen innerhalb dieses Zeitraums für die Berechnung berücksichtigt wird.
5. Kann ich mit formie herausfinden, welche Steuerklasse für mich relevant ist?
Die formie App stellt dir gezielte Fragen zu deiner persönlichen Situation und berücksichtigt dabei unter anderem deine Steuerklasse und mögliche Steuerklassenwechsel. Im formie Elterngeld-Rechner kannst du mit den Steuerklassen herumprobieren und kannst so besser einschätzen, welche Faktoren für deine individuelle Elterngeldberechnung relevant sind.
🚀 Fazit
Ein Steuerklassenwechsel kann beim Elterngeld eine wichtige Rolle spielen. Aber einfach die Steuerklasse zu wechseln und automatisch mehr Elterngeld zu bekommen, funktioniert nicht.
Der Zeitpunkt, dein Einkommen und vor allem dein individueller Bemessungszeitraum sind entscheidend.
Deshalb lohnt es sich, das Thema nicht erst kurz vor der Geburt anzugehen.
Mit formie kannst du deine persönliche Situation Schritt für Schritt durchgehen und dein voraussichtliches Elterngeld berechnen. Dabei werden auch Faktoren wie dein Bemessungszeitraum und deine Steuerklasse berücksichtigt.
Je früher du weißt, worauf es bei dir ankommt, desto besser kannst du deinen Elterngeldantrag vorbereiten.
👉 Jetzt kostenlos mit formie starten und dein Elterngeld berechnen.
⚠️ Das Wichtigste im Überblick
✅ Wer kann wechseln? Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Unverheiratete Paare haben diese Möglichkeit nicht.
✅ Rechtzeitig wechseln: Die neue Steuerklasse sollte mindestens 7 Monate vor Beginn der Geburt bzw. des Mutterschutzes gelten. Nur dann zählt sie für das Elterngeld.
✅ Lieber etwas früher: Der Bemessungszeitraum kann verschoben werden, bspw. durch Schiebegründe wie Elterngeld für ein älteres Kind oder Monate mit einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung. Dann müsste man auch die Steuerklasse früher wechseln.
✅ Antrag beim Finanzamt: Den Wechsel beantragst du bei deinem Finanzamt, zum Beispiel online über ELSTER.
✅ Stichtag 30. November: Für das laufende Jahr kannst du die Steuerklasse spätestens bis zum 30.11. wechseln.
Wenn ein Baby unterwegs ist, gibt es plötzlich ziemlich viel zu organisieren. Neben Kinderzimmer, Erstausstattung und Elternzeit kommt früher oder später auch die Frage auf, wie viel Elterngeld du eigentlich bekommen wirst.
Dabei spielt ein Thema eine wichtige Rolle, über das viele werdende Eltern erst ziemlich spät stolpern: Die Steuerklasse. Denn deine Steuerklasse beeinflusst dein monatliches Nettoeinkommen und kann damit auch Auswirkungen auf die Höhe deines Elterngeldes haben.
Aber wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel wirklich? Und worauf musst du achten, damit ein Wechsel überhaupt für dein Elterngeld berücksichtigt wird?
Schauen wir uns das mal genauer an.
🧾 Warum spielt die Steuerklasse beim Elterngeld eine Rolle?
Die Höhe deines Elterngeldes hängt unter anderem von deinem Einkommen vor der Geburt ab. Für die Berechnung wird dabei das sogenannte Elterngeld-Netto zu Grunde gelegt. Und genau hier kommt die Steuerklasse ins Spiel.
Sie beeinflusst, wie hoch dein monatliches Nettoeinkommen ausfällt. Ein niedrigeres oder höheres Netto kann sich deshalb auch auf die Höhe des Elterngeldes auswirken. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Wechsel in eine bestimmte Steuerklasse immer zu mehr Elterngeld führt. Entscheidend ist vielmehr, welche Steuerklasse in deinem Bemessungszeitraum berücksichtigt wird.
📅 Der Zeitpunkt des Steuerklassenwechsels ist entscheidend
Einfach kurz vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln und dadurch mehr Elterngeld zu bekommen, funktioniert nicht. Denn für die Elterngeldberechnung wird betrachtet, welche Steuerklasse innerhalb des Bemessungszeitraums überwiegend gegolten hat.
Das bedeutet:
Wenn du innerhalb des Bemessungszeitraums deine Steuerklasse wechselst, wird die Steuerklasse bei der Berechnung von der Elterngeldstelle genutzt, die im Bemessungszeitraum überwiegt, also mind. 7 Monate genutzt wird. (Bei Müttern wären das sieben Monate vor dem Mutterschutz.)
Ein Wechsel kurz vor der Geburt kann deshalb zu spät kommen.
Genau aus diesem Grund solltest du dich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen und nicht erst dann, wenn die Geburt unmittelbar bevorsteht.
💡 Ein Beispiel
Stell dir vor, du bist verheiratet, angestellt und dein Bemessungszeitraum umfasst zwölf Monate.
Du wechselst während dieses Zeitraums von Steuerklasse V in Steuerklasse III, um ein höheres Netto-Einkommen und somit mehr Elterngeld zu bekommen. Wenn die Steuerklasse V in deinem Bemessungszeitraum jedoch länger gegolten hat als die Steuerklasse III, wird für die Berechnung weiterhin die Steuerklasse V berücksichtigt.
Der Wechsel kurz vor der Geburt hätte dann keinen gewünschten Effekt auf dein Elterngeld. Das zeigt, warum der Zeitpunkt eine so große Rolle spielt.
Je früher du deine Situation prüfst, desto besser kannst du einschätzen, ob ein Steuerklassenwechsel überhaupt sinnvoll ist.
👨👩👧 Steuerklassenwechsel bei Ehepaaren
In der Regel stellt sich die Frage nach einem Steuerklassenwechsel bei verheirateten Paaren.
Oft verdient eine Person deutlich mehr als die andere oder ein Elternteil wird nach der Geburt hauptsächlich Elterngeld beziehen. Dann kommt schnell die Frage auf, ob sich ein Wechsel der Steuerklassen lohnt.
Eine pauschale Antwort gibt es hier allerdings nicht. Denn es kommt auf eure individuelle Einkommenssituation, den geplanten Elterngeldbezug und den jeweiligen Bemessungszeitraum an. Deshalb solltest du nicht einfach davon ausgehen, dass beispielsweise Steuerklasse III automatisch die beste Wahl für das Elterngeld ist.
🧮 Was hat der Bemessungszeitraum damit zu tun?
Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum vor der Geburt, der für die Berechnung deines Elterngeldes herangezogen wird.
Bei Angestellten sind normalerweise die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes bei der Mutter beziehungsweise vor der Geburt beim Vater relevant.
Bei Selbstständigen gelten andere Regeln. Mehr dazu liest du in diesem Beitrag: Elterngeld für Selbstständige und Freiberufler.
Und genau deshalb ist es wichtig, deinen persönlichen Bemessungszeitraum zu kennen, bevor du über einen Steuerklassenwechsel nachdenkst.
Denn erst wenn du weißt, welche Monate für deine Elterngeldberechnung zählen, kannst du einschätzen, ob ein Wechsel überhaupt noch einen Unterschied machen kann.
👀 Was viele beim Steuerklassenwechsel übersehen
Die Steuerklasse ist nur ein Teil der Elterngeldberechnung. Auch andere Faktoren können eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise Monate mit Mutterschutz, bestimmte Zeiten mit Krankengeld oder der Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind.
In bestimmten Fällen können solche Monate aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden. Dadurch werden stattdessen frühere Monate für die Berechnung herangezogen. Das kann wiederum Einfluss darauf haben, welche Steuerklasse für die Berechnung relevant ist.
Deshalb solltest du den Steuerklassenwechsel nicht isoliert betrachten.
❓ Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel also immer?
Nein.
Ein Steuerklassenwechsel kann sich unter bestimmten Voraussetzungen positiv auf das Elterngeld auswirken. Es gibt aber keine pauschale Steuerklasse, die für alle werdenden Eltern automatisch die beste ist. Außerdem solltest du bedenken, dass ein Steuerklassenwechsel nicht nur Auswirkungen auf das Elterngeld haben kann.
Wenn du über einen Wechsel nachdenkst, solltest du deshalb eure gesamte finanzielle Situation betrachten und bei steuerlichen Fragen gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen.
🔄 Nach der Geburt: Steuerklasse noch einmal wechseln
Vor der Geburt geht es darum, die Steuerklasse so zu wählen, dass sie fürs Elterngeld zählt. Danach kann sich ein zweiter Wechsel lohnen.
Während der Elternzeit sinkt das Haushaltseinkommen meist, weil Elterngeld niedriger ist als das bisherige Gehalt. Wenn der Elternteil, der weiterarbeitet oder mehr verdient, nach der Geburt in Steuerklasse III wechselt, bleibt von seinem Gehalt monatlich mehr Netto übrig. So wird der Einkommensverlust in der Elternzeit ein Stück weit abgefedert. Der Wechsel nach der Geburt hat keinen Einfluss mehr auf dein Elterngeld. Das wird auf Basis des Bemessungszeitraums vor der Geburt berechnet.
Ein Punkt, den du beachten solltest: Elterngeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen (Progressionsvorbehalt). Bei einer ungünstigen Kombination kann deshalb nach der Steuererklärung eine Nachzahlung fällig werden. Prüft eure Situation deshalb gemeinsam und fragt im Zweifel beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin nach.
🤔 FAQ zum Steuerklassenwechsel und Elterngeld
1. Kann ich kurz vor der Geburt noch die Steuerklasse wechseln?
Ja, das kannst du, aber ein kurzfristiger Wechsel führt nicht automatisch zu mehr Elterngeld. Entscheidend ist, welche Steuerklasse im Bemessungszeitraum überwiegend gegolten hat.
2. Welche Steuerklasse ist für das Elterngeld am besten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf deine individuelle Situation, dein Einkommen und deinen Bemessungszeitraum an. Wichtig wäre, dass die Person, die die meisten Elterngeldmonate wählt, ihr Netto-Einkommen durch den Steuerklassenwechsel unterjährig erhöht.
3. Wann sollte ich über einen Steuerklassenwechsel nachdenken?
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4. Hat die Steuerklasse auch Einfluss auf meinen Bemessungszeitraum?
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5. Kann ich mit formie herausfinden, welche Steuerklasse für mich relevant ist?
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⚠️ Das Wichtigste im Überblick
✅ Wer kann wechseln? Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Unverheiratete Paare haben diese Möglichkeit nicht.
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✅ Lieber etwas früher: Der Bemessungszeitraum kann verschoben werden, bspw. durch Schiebegründe wie Elterngeld für ein älteres Kind oder Monate mit einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung. Dann müsste man auch die Steuerklasse früher wechseln.
✅ Antrag beim Finanzamt: Den Wechsel beantragst du bei deinem Finanzamt, zum Beispiel online über ELSTER.
✅ Stichtag 30. November: Für das laufende Jahr kannst du die Steuerklasse spätestens bis zum 30.11. wechseln.
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